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von RA Jan Lennart Müller

Spezielle Datenschutzerklärung für Snapchat: ab sofort verfügbar

News vom 24.05.2022, 16:24 Uhr | Keine Kommentare

Snapchat ist als kostenloser Instant-Messaging-Dienst kaum mehr wegzudenken! Die App gehört mittlerweile zu den meistgenutzten Social-Media-Plattformen. Millionen von Nutzern auf der ganzen Welt verwenden die App, um Fotos und kurze Videos aufzunehmen, ihnen Funktionen hinzuzufügen und sie mit ihren Kontakten und Followern zu teilen. Wir stellen unseren Mandanten hierfür eine rechtssichere Datenschutzerklärung zur Verfügung. Diese Datenschutzerklärung kann sodann ganz praktisch (zusammen mit einem zusätzlichen Impressum) mit unserem Hosting-Service bei Snapchat genutzt werden. Was Sie hierzu wissen müssen, lesen Sie in unserem Beitrag.

Was ist Snapchat?

Der mediale Rummel um den Instant-Messaging-Dienst Snapchat ist allgegenwärtig. Die App gehört mittlerweile zu den meistgenutzten Social-Media-Plattformen (bereits im Jahr 2019 hatte Snapchat 166 Millionen Nutzer täglich!). Nutzer von Snapchat haben die Möglichkeit Fotos und kurze Videos aufzunehmen, ihnen Funktionen hinzuzufügen und sie mit ihren Kontakten und Followern zu teilen. Zu diesem Zweck richtet der Nutzer der App (nach dem Download) ein eigenes Konto ein.

Jugendliche und junge Erwachsene stellen den Großteil der Nutzer – aber auch die Zahl der älteren Nutzer nimmt langsam zu. Darüber hinaus ist die Snapchat-App auch im deutschsprachigen Raum beliebt. All dies sind Anzeichen für eine wertvolle Marketingplattform, insbesondere wenn Sie ein jüngeres Publikum haben. Allerdings ist die Foto- und Video-App einer der herausforderndsten Kanäle für das Social-Media-Marketing: Schließlich sind die hier geposteten Kampagnen auf Kurzlebigkeit ausgelegt – das Besondere an der App ist, dass sich die empfangenen Inhalte 24 Stunden später selbst verändern ist spätestens gelöscht.

Welche Möglichkeiten bietet Snapchat für Ihr Social-Media-Marketing?

Der Social-Media-Dienst Snapchat ist äußerst stark im B2C-Bereich angekommen. Als Beleg hierfür dient nicht nur das Discover-Format verschiedener Medienunternehmen, sondern zahlreiche weitere Marketingmöglichkeiten von Online-Unternehmen.

Nutzer von Snapchat wissen um den besonderen Vorteil auf dem Social-Media-Kanal, denn: auf Snapchat erhalten die aufgerufenen Inhalte die volle Aufmerksamkeit des Nutzers, da Inhalte immer aktiv auf einem Smartphone aufgerufen werden, zudem wird der Content auf Snapchat im Vollbildmodus dargestellt.

Auf Snapchat können Sie über Ihren eigenen Account für Werbe- und Marketingkampagnen nutzen.

Das geht am besten, indem Sie qualitativ hochwertigen Content bereitstellen, der Ihre Zielgruppe anspricht. Parallel hierzu sollte der eigene Snapchat-Account über andere Kanäle beworben werden, damit eine anständige Reichweite erzeugt wird.

Hierzu bietet es sich an, dass Sie Ihr Snapchat-Konto auf der eigenen Website, in Newslettern oder anderen Werbeformen und in anderen sozialen Medien bewerben.

Um Ihr Ziel zu erreichen hilft Ihnen der sog. Snapcode: hierbei handelt es sich um einen Code (vergleichbar mit einem QR-Code), welcher über die Kameraerfassung der Snapchat-App dafür sorgt, dass auf Ihren Snapchat-Kanal geleitet wird. Online-Händler können den Snapcode sodann online, wie offline (auf Rechnungen, Warenverpackungen, Flyern, etc.) zum Einsatz bringen.

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Rechtliche Voraussetzungen für die kommerzielle Nutzung von Snapchat

Auch bei bei Snapchat handelt es sich um ein sog. Telemedium im Sinne von § 1 Abs. 1 TMG (so wie auch Facebook, Instagram, etc.). In der Folge unterliegen kommerzielle Nutzer der Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG. Entsprechende Nutzer müssen als eine ordnungsgemäßes Impressum bei Snapchat vorhalten.

Darüber hinaus müssen Snapchat-Nutzer über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO informieren.

Wie wir bereits berichtet haben hat der EuGH mit Urteil vom 05.06.2018 entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage – also der Händler / das werbende Unternehmen – für die (fremde) Datenverarbeitung, die Facebook im Rahmen solcher Seiten durchführt (mit)verantwortlich ist.

Dies bedeutet nicht nur, dass der Betreiber für mögliche Verstöße von Facebook gegen das Datenschutzrecht haftet und zum Ansprechpartner der Datenschutzbehörden wird. Vielmehr muss auf jeder Fanpage künftig auch eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden.

Zwar bezieht sich das Urteil des EuGH lediglich auf Facebook. Allerdings sind die darin getroffenen Feststellungen auch auf andere Plattformen wie etwa Snapchat übertragbar.

Wie lassen sich die Vorgaben auf Snapchat umsetzen?

Unser Hosting-Lösung: Anstelle der Darstellung des vollständigen Impressums und der Datenschutzerklärung wird lediglich ein entsprechender Link platziert, welcher als sprechende URL auf das Impressum und die Datenschutzerklärung auf eine externe Website weiterleitet.

Der neue Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei hilft gewerblichen Nutzern ihr Impressum und die Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden.

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten hier eine bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Aktivierung und Verwendung des Hosting-Links!

Sie möchten die Rechtstexte für Snapchat beziehen?

Die Datenschutzerklärung für Snapchat stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices zu einer monatlichen Gebühr von nur 5,90 EUR zur Verfügung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Jan Lennart Müller Autor:
Jan Lennart Müller
Rechtsanwalt

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