Wie in §5 TMG normiert müssen Diensteanbieter bestimmten Informationspflichten genügen, sofern sie eine Telemedium geschäftsmäßig nutzen. Hierunter fällt auch die Pflicht ein Impressum auszuweisen. Nach ständiger Rechtsprechung findet dies ebenfalls auf Social-Media-Profile Anwendung. Wie Sie in wenigen Schritten ein Impressum auf „Pinterest“ rechtssicher einbinden können, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
I. Impressumspflicht in sozialen Medien
Grundsätzlich besteht eine Impressumspflicht sofern der Verwender geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien zur Verfügung stellt. Hierbei werden von dem Begriff „Telemedien“ sämtliche elektronische Informations- und Kommunikationsdienste erfasst, vgl. §1 I TMG. Die geschäftsmäßige Nutzung von Telemedien erfolgt, sofern diese unmittelbar auf den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen ausgerichtet ist. Dies kann sowohl bei privaten Betreibern, als auch bei der gewerbsmäßigen Nutzung der Fall sein, sofern die vorgenannten Kriterien erfüllt sind. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist.
Soziale Medien werden heutzutage als Hauptkanal für Werbung und Kommunikation eingesetzt. Aus diesem Grund besteht auch hier die Anbieterkennzeichnungspflicht gem. §5 TMG, sofern eine geschäftsmäßige Nutzung erfolgt. Bestätigt wurde dies bereits durch mehrere Urteile für diverse soziale Netzwerke (für Facebook zuletzt das OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.8.2013 - Az. I-20 U 75/13; für Google+ das LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2013 – Az. 16 O 154/13).
Pinterest ist ein soziales Netzwerk, welches überwiegend den Zweck verfolgt, Ideen und Einkaufstipps mittels virtueller Pinnwände zu teilen. Die Ideen reichen von den neusten Beautytrends, über einzigartige Geschenkideen, bis hin zu Reise- und Kochtipps.
Unternehmen nutzen die Plattform gerne, um ihre Produkte zu präsentieren und ihre Bekanntheit zu steigern. Demnach besteht auch hier die Pflicht, ein Impressum auszuweisen, sofern die Nutzung nicht ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt.
II. Anleitung: Impressum auf Pinterest
Im Vergleich zu vielen anderen sozialen Netzwerken eröffnet Pinterest seinen Nutzern bereits seit einiger Zeit die Möglichkeit, das Impressum mittels einer personalisierbaren Rubrik rechtssicher einzugliedern. Dies ist sowohl innerhalb des Privatkontos, als auch innerhalb des Unternehmenskontos möglich.
Sofern auf Pinterest ein Privatkonto geführt wird, welches ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient, ist eine Impressumsangabe nicht erforderlich. Für den Fall, dass das Konto jedoch „geschäftsmäßig“ verwendet wird, dh. auf den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ausgerichtet ist oder die wirtschaftlichen Interessen eines fremden Unternehmens fördert, muss auch ein privates Konto ein Impressum vorhalten.
1) Das Impressum innerhalb des sog. Privatkontos einbinden
Loggen Sie sich zunächst in Ihren Pinterest-Account ein:
Über das Zahnrad rechts oben gelangen Sie zu den Einstellmöglichkeiten des Kontos:
Anschließend klicken Sie auf den Menüpunkt „Einstellungen bearbeiten“
Nach der Auswahl "Einstellungen bearbeiten" sehe Sie Ihr Profil.
Innerhalb der Rubrik „Profil“ hält Pinterest nun ein personalisierbares Feld mit dem Titel „Über Dein Profil“ bereit. In dieses fügen Sie bitte den folgenden Text ein:
„Unser Impressum und die Datenschutzerklärung finden Sie unter dem oben aufgeführten Impressumslink“
(siehe mittleren Pfeil im Bild)
In das Impressumsfeld darunter (siehe 3. Pfeil) kopieren Sie den Hostinglink aus dem Mandantenportal
Nach einem abschließenden „Klick“ auf „Fertig“ (siehe Pfeil rechts oben im Bild) ist dieser Hinweis in den Profilinformationen hinterlegt.
Das Impressum ist in den Profilinformationen des Pinterest-Accounts danach „klickbar“.
2) Das Impressum innerhalb des Unternehmenskontos einbinden
Ebenso ist es möglich, ein Pinterest-Konto als Unternehmensprofil zu nutzen. Das private Profil wird dabei mit nur einem „Klick“ in ein Unternehmenskonto umgewandelt.
Hierzu muss in den Einstellungen lediglich die Option „Füg ein kostenloses Unternehmenskonto hinzu“ ausgewählt werden.
Sodann ist ein Upgrade auf ein kostenloses Unternehmenskonto möglich, selbstverständlich besteht aber auch hier die Option ein neues Geschäftskonto zu eröffnen.
Die Einbettung des Impressums und der Datenschutzerklärung innerhalb des Unternehmenskontos erfolgt in gleicher Weise wie bei einem privaten Kontos.
III. Fazit
Im Vergleich zu vielen anderen sozialen Netzwerken stellt Pinterest seinen geschäftsmäßigen Nutzern eine eigene Rubrik für die Einbettung eines Impressums bereit, so dass der Pflicht nach §5 Abs. 1 TMG genüge getan werden kann. Dieser sollten Händler und Private, welchen den Account auch zu geschäftsmäßigen Zwecken nutzen, nachkommen. Denn ein fehlendes Impressum stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, welcher kostspielige Abmahnungen nach sich ziehen kann.
Die obige Handlungsanleitung soll gewerblichen Nutzern eine Hilfestellung zur korrekten Einbindung eines Impressums auf Pinterest geben.
Bei weiteren Fragen hinsichtlich der Impressumspflicht in sozialen Medien steht Ihnen die IT-Recht-Kanzlei jederzeit zur Verfügung.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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2 Kommentare
Bedeutet dies, dass ohne eigene Webseite, pinterest nicht abmahnsicher verwendet werden kann?