Neues Muster der IT-Recht Kanzlei: Datenschutz-Informationsblatt für die Videoüberwachung von Geschäftsräumen
Neues Muster der IT-Recht Kanzlei: Datenschutz-Informationsblatt für die Videoüberwachung von Geschäftsräumen
Hinweis: detaillierte Informationen zu den datenschutzrechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen der Videoüberwachung von Geschäftsräumen hält die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag bereit.
Die Videoüberwachung von Geschäftsräumen zur potenziellen Identifizierung von Personen ist aufgrund ihres persönlichkeitsrechtlichen Einschlags in besonderem Maße datenschutzrechtlich relevant. Dies drückt sich entscheidend in strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen und für den Einsatz von Beobachtungskameras aus, die sich unter anderem in einer datenschutzrechtlichen Informationspflicht über die maßgeblichen Umstände der Überwachung niederschlagen. Neben den Kontaktdaten des Verantwortlichen sind so unter anderem Angaben über die Rechtsgrundlage, berechtigte Überwachungsinteressen, die Speicherdauer und Betroffenenrechte zu machen. Exklusiv für Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei ab sofort ein datenschutzrechtskonformes Muster-Informationspapier für Videoüberwachungsmaßnahmen zur Verfügung.
Das Muster, das sich in wenigen Schritten durch den Verwender auf die einschlägige Verarbeitungssituation anpassen lässt, sollte prominent am Eingang zu den überwachten Geschäftsräumlichkeiten ausgehängt werden. Dabei ist durch ein angemessenes Format und eine wahrnehmbare Platzierung sicherzustellen, dass jeder potenzielle Betrachter über die Videoüberwachung in Kenntnis gesetzt wird und hierdurch informiert über das anschließende Betreten der Räumlichkeiten entscheiden kann.
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