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Entscheidung des EuGH: Verkürzung der Verjährungsfrist beim Verkauf von Gebrauchtware ist unzulässig
vom 30.08.2018, 10:55 Uhr
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Muss bei einem generalüberholten Staubsauger, der nicht funktioniert, der Käufer, das dann wieder reparierten Teil, annehmen oder kann er sein Geld zurück fordern.
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Mir erschließt sich der Rat nicht ganz, die AGB vorsichtshalber zu ändern.
Wird die Klausel rausgenommen gilt die gesetzliche Regelgewährleistungsverjährung von 2 Jahren. Lasse ich die Klausel drin...
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Es ist alleine Entscheidung des Verkäufers, ob er die Mängelahftung für Gebrauchtware verkürzen will oder nicht. Die Klausel wurde an die neuen Gegebenheiten angepasst, so dass - je nach Entscheidung...
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Hallo, mich würde die selbe Frage interessieren. Muss "nein" ausgewählt werden?
MfG
Hallo,
muss in diesem Fall bei Mängelhaftung (Gewährleistung) "Nein" ausgewählt werden um der Entscheidung des EuGH zu entsprechen?
6 Kommentare