Kommentar verfassen: LG Ingolstadt: Gültigkeitseinschränkungen bei Gutscheinen müssen bei der Vergabe deutlich benannt werden
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
LG Ingolstadt: Gültigkeitseinschränkungen bei Gutscheinen müssen bei der Vergabe deutlich benannt werden
vom 30.04.2014, 17:56 Uhr