Kommentar verfassen: Besonderheiten bei Verträgen per Brief, E-Mail oder Telefon
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
Besonderheiten bei Verträgen per Brief, E-Mail oder Telefon
vom 23.04.2014, 10:13 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz / Persönlichkeitsrecht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
Ich möchte ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und überführen lassen - ich habe Vertrauen in den Verkäufer und würde mit ihm gerne zu einm Vertragsabschluss kommen. Es ist ein Verkauf von Privat ohne...
Weiterlesen
Mir wurde von der Mönchshofer AG angeblich Ware zugesendet die ich nicht bestellt habe (angeblich per Telefon bestellt) und schickten mir ein inkasso büro. Was kann ich da tun??
Ein Gesetzgeber der rechtskräftige Verträge via Telefon zulässt, fördert kriminelles Gebahren, sofern eine Unterschrift im nachherein nicht obligatorisch gefordert ist. Bei diesem Regime wundert aber...
Weiterlesen
Ist eine Anfrage nach in der Werbung gestellten Produkt bereits ein Angebot?
Hallo, ich habe vor einiger Zeit im Internet ein kostenloses Hundefutter.Probe-Päckchen ohne weiterer Verpflichtung bestellt und erhalten. Dazu habe ich auch den Button angekreutzt, telefonisch...
Weiterlesen
Hallo,
ich hatte am telefon ein beratungsgespräch und derVerkäufer des Seminares war sehr aufdringlich und ich habe dann das Seminar am telefon bestellt. Dann habe ich auf die Vertragunterlagen...
Weiterlesen
6 Kommentare