Kommentar verfassen: Lithiumbatterien und sonstiger Brennstoff: Der rechtssichere Versand von gefährlichen Gütern
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
Lithiumbatterien und sonstiger Brennstoff: Der rechtssichere Versand von gefährlichen Gütern
vom 14.10.2010, 14:50 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- EVB-IT
- Filesharing und WLAN
- Haftung für Bilder, Texte, Videos
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz im Internet
- Kartell- und TK-Recht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
Zunächst einmal: ALLE Lithium - Batterien sind als Gefahrgut anzusehen.
Die Freistellungen sind verkehrsträgerbezogen, d.h. es gilt im ADR die Sonderbestimmung 188. Jedoch: Mindestanforderungen an...
Weiterlesen
Nein, Notebooks und ähnliche Geräte können (weiterhin) ohne Gefahrenzettel transportiert werden. Die genannten Bestimmungen beziehen sich ausdrücklich auf Lithiumzellen, und nicht auf die in...
Weiterlesen
...im Normalfall dürften für normale Einzelhändler die Freigrenzen ausreichen, um ohne die genannten Maßnahmen versenden zu...
Weiterlesen
Wenn ich diesen Artikel lese und richtig deute, heisst das doch auch, dass jedweder Versand von mit Lithiumbatterien bestücktem Gerät ein Gefahrguttransport wäre, oder ?
Dies würde dann z.B. auch...
Weiterlesen
4 Kommentare