OLG Stuttgart: Bewerbung von Tierfutter als „Anti-Zecken-Snack“ irreführend
Die Bewerbung eines Futtermittels als „Anti-Zecken-Snack“ ist irreführend, wenn bei dem Verbraucher fälschlicherweise der Eindruck entsteht, die Anti-Zecken-Wirkung sei wissenschaftlich nachgewiesen. Dies entschied kürzlich das OLG Stuttgart.
Z-Snacks
Beitrag von Birgit Spindler
21.10.2024, 15:57 Uhr
Ich bin davon überzeugt, daß diese Snacks Zecken fernhalten. Die enthaltene Cistrose ist bekannt für ihre zeckenabwehrende Wirkung. Unser Hund, der immer viele Zecken hatte, hat nach der regelmäßigen Einnahme nicht eine Zecke mehr gehabt. Soll jeder selbst entscheiden, ob er an die Wirksamkeit glaubt. Ich bin mehr als überzeugt davon.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Z-Snacks von Silke Günther, 26.09.2024, 11:12 Uhr
Werte Damen und Herren, es ist mit Z-Snacks wie bei allen Heilkräutern. Es kann helfen, aber nicht verhindern. Sie sind eine tolle Alternative zu den chemischen Anti-Zecken - Mitteln. Also, wer einen Hund von euch besitzt und ihn liebt, PROBIERT ES AUS!!!
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