Kommentar verfassen: Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren
vom 10.03.2023, 07:43 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- EVB-IT
- Filesharing und WLAN
- Haftung für Bilder, Texte, Videos
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz im Internet
- Kartell- und TK-Recht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
Im Beitrag werden als betroffene Berufsgruppen natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen genannt.
Gilt das auch für die Freien Berufe insbesondere Ärzte, Heilpraktiker,...
Weiterlesen
Zu der Frage in welchem Fall der Hersteller keine Leistungserklärung erstellen muss, nennen Sie drei Kriterien entsprechend dem Artikel 5 a) bis c) der EU-BauPVO. Nach meiner Auffassung finden diese...
Weiterlesen
Welch hohes Niveau auch hier Einzug gehalten hat…
Wie ist es mit Ersatzteilen, die zum Beispiel in eine defekte Waschmaschine oder in einen defekten Fernseher eingebaut werden, um das Gerät wieder instand zu setzen?
Wenn die Artikel in einem Set von unterschiedlichen Herstellern stammen aber vom Händler selbst auf Kompatibilität geprüft und mit einer Dienstleistung zusammen verkauft werden und auf diese...
Weiterlesen
Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Habe bei einem großen Konzern ein Tablet am 6.4.24 bestellt und nächsten Tag komplett storniert. Mit Kaufabschluß erhalte ich auf Rechnung ausgewiesen gratis ein eine...
Weiterlesen
0 Kommentare