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eBay Plus: Warum Verkäufer eine spezielle Widerrufsbelehrung einsetzen sollten

12.03.2018, 12:11 Uhr | Lesezeit: 4 min
eBay Plus: Warum Verkäufer eine spezielle Widerrufsbelehrung einsetzen sollten

Das Kundenbindungsprogramm eBays namens „eBay Plus“ wird aufgrund attraktiver Konditionen für Verkäufer beliebter. Viele Verkäufer setzen aktuell auf das Anbieten eBay Plus-Artikeln. Allerdings gibt es hierbei Besonderheiten bei der Widerrufsbelehrung zu beachten, um eine Irreführung der Käufer zu vermeiden.

eBay Plus

Bei eBay Plus handelt es sich um ein Verkaufsförderungsprogramm (aus Sicht der eBay-Händler) bzw. um ein Treueprogramm (aus Sicht der eBay-Käufer), mittels diesem eBay.de „Amazon Prime“ etwas entgegen setzen möchte.

Vorteile für den Käufer

Das Treueprogramm bietet einige Vorteile für teilnehmende Käufer, die sich hier aufgezählt finden:

Damit ein Käufer die Vorteile des Programms nutzen kann, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

1. Es muss sich um einen speziellen eBay Plus Artikel handeln, der gekauft wird
2. Der Käufer muss im Zeitpunkt des Kaufs über eine aktive (grundsätzlich kostenpflichtige) eBay Plus Mitgliedschaft verfügen.

Größter Vorteil des Käufers dürfte die Bereitschaft eBays sein, ihm einen kostenfreien Paketschein zum nationalen unentgeltlichen Rückversand mittels Hermes zum Ausdruck anzubieten.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Intransparente Hinweise

Allerdings sind die Hinweise eBays auf den Umstand des „kostenfreien Rückversands“ nicht sonderlich transparent. Das gilt insbesondere, wenn der Verkäufer bei Teilnahme bei eBay Plus eine Standardwiderrufsbelehrung nutzt.

Der Käufer sieht sich dann widersprüchlichen Hinweisen dahingehend, ob die Rücksendung für ihn kostenfrei ist nicht, gegenüber.

Irreführungsgefahr

Der Käufer wird bei einem eBay-Plus Artikel bezüglich der Tragung der Rücksendekosten mit mindestens den folgenden drei (bis vor kurzem sogar vier) Hinweisen konfrontiert, wenn der Verkäufer generell nicht bereit ist, die Kosten der Rücksendung immer zu übernehmen:

1. Bei den Hinweisen eBays im jeweiligen Angebot heißt es zunächst:

"Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren"

2. Direkt darunter erfolgt folgender Hinweis eBays:

"Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand kostenlos. Mehr zum Thema"

3. In der Widerrufsbelehrung des Verkäufers im jeweiligen Angebot heißt es im Fall der Nutzung einer Standardwiderrufsbelehrung dann an den Verbraucher adressiert:

"Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren."

4. In den Suchergebnissen wurde bis vor kurzem von eBay bei eBay-Plus Artikeln pauschal der Hinweis „Verkäufer trägt die Rücksendekosten“ angezeigt. Die IT-Recht Kanzlei hatte hierzu bereits berichtet.

Aktuell scheint eBay.de diese irreführende Angaben (schließlich sind nicht alle Suchenden auch eBay Plus Mitglied und hätten die Kosten der Rücksendung dann also selbst tragen müssen) angepasst zu haben, so dass der Hinweis nur noch erscheint, wenn der Verkäufer immer (also unabhängig davon, ob eBay Plus wirklich greift) die Kosten der Rücksendung trägt.

Dies zeigt, dass gleich mehrere Informationen zur Tragung der Rücksendekosten auf den Käufer „einprasseln“, ohne dass sich aus diesen klar ergibt, was letztlich für ihn im konkreten Fall hinsichtlich der Rücksendekosten gilt.

Widersprüchliche Angaben

Selbst wenn man nur die ersten drei Hinweise betrachtet, weiß der Verbraucher jedenfalls anhand dieser nicht definitiv, ob er nun die Rücksendekosten im Widerrufsfall zu tragen hat oder nicht.

Die Informationen in den beiden eBay-Hinweisen selbst und insbesondere durch die eBay-Hinweise im Verhältnis Widerrufsbelehrung des Verkäufers stehen in Widerspruch zueinander.

Denn in der Standardwiderrufsbelehrung des Verkäufers heißt es dann – ohne jede Bezugnahme auf eBay Plus – ja immer „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“

Wer als Verkäufer bei eBay Plus Artikeln eine „normale“ Widerrufsbelehrung nutzt, informiert damit in widersprüchlicher Weise über die Tragung der Rücksendekosten für den Fall des Widerrufs.

Auch für eBay Plus Käufer kein genereller kostenloser Rückversand

Dem nicht genug.

Das Gesetz schreibt vor, dass der Verkäufer den Verbraucher in seiner Widerrufsbelehrung die Bedingungen und Einzelheiten des Widerrufs – wozu natürlich auch die Kosten und Modalitäten der Rücksendung gehören – in klarer und verständlicher Weise zu informieren hat.

Dies erfolgt bei Nutzung einer Standardwiderrufsbelehrung bei eBay Plus auch dahingehend nicht, weil der Käufer aus der Widerrufsbelehrung dann u.a. nicht entnehmen kann, dass er nicht beliebig kostenfrei zurücksenden kann, sondern dazu den Frachtführer Hermes nutzen muss, sich zudem vorher einen digital übermittelten Paketschein von eBay ausdrucken muss und dass nur ein Versand innerhalb Deutschlands kostenfrei ist.

IT-Recht Kanzlei-Mandanten erhalten kostenfreie eBay Plus Widerrufsbelehrung

Bereits seit Oktober 2015 stellt die IT-Recht Kanzlei ihren Update-Service Mandanten eine spezielle eBay Plus Widerrufsbelehrung ohne Mehrkosten zur Verfügung, um die Defizite bei den Hinweisen zur Tragung der Rücksendekosten auszumerzen und diesbezüglich keine Abmahngefahr einzugehen.

Professionelle, abmahnsichere Rechtstexte für den Warenverkauf via eBay.de stellt die IT-Recht Kanzlei bereits ab 9,90 Euro zzgl. MwSt. monatlich zur Verfügung.

Denken Sie bereits jetzt an die DSGVO! Stichtag für die Anpassung der Datenschutzerklärung ist der 25.05.2018. Selbstverständlich erhalten Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei rechtzeitig eine an die neuen Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzerklärung.

Fazit

Nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei ist die Darstellung der Rücksendemodalitäten bei eBay Plus Artikeln unglücklich.

Die Irreführungsgefahr erfordert es jedenfalls, eine an eBay Plus angepasste Widerrufsbelehrung einzusetzen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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