Vorsicht, ebay-Verkäufer: Derzeit heftige Probleme mit der Darstellung der Widerrufsbelehrung!

Vorsicht, ebay-Verkäufer: Derzeit heftige Probleme mit der Darstellung der Widerrufsbelehrung!
07.12.2021 | Lesezeit: 4 min

Aktuell scheint es bei eBay.de einige Probleme mit der Darstellung der Widerrufsbelehrung der eBay-Verkäufer zu haben. Umlaute und Sonderzeichen wie „&“ und „ß“ werden nicht dargestellt. Stattdessen erscheint ein kryptischer Zeichensalat, der die Widerrufsbelehrung fast unlesbar macht und eBay-Händler in eine problematische Situation bringt.

Worum geht es?

„Schon wieder Probleme bei eBay“ – das wird der IT-Recht Kanzlei von besorgten Mandanten leider in letzter Zeit sehr häufig berichtet.

Gab es kürzlich erst einen massiven Darstellungsfehler, durch den v.a. Impressum und AGB sowie teilweise auch die Widerrufsbelehrung der Händler nicht angezeigt wurden, existiert nun ein neuer Bug betreffend die Darstellung der Widerrufsbelehrung.

Jeder gewerbliche eBay-Händler muss in seinem Angebot (neben Impressum, AGB und Datenschutzerklärung) auch eine korrekte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular darstellen. Abmahnsichere Rechtstexte für den Verkauf via eBay.de bietet die IT-Recht Kanzlei bereits ab 9,90 Euro zzgl. MwSt. mtl. an.

Die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular ist zwingend erforderlich, um die gesetzlichen Informationspflichten im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern erfüllen zu können. Denn der Händler ist verpflichtet, dem Verbraucher die vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen.

Fehlt die Widerrufsbelehrung ist diese nicht klar und verständlich, erfüllt der Händler seine Informationspflichten nicht. Dies kann jederzeit durch Abmahnverbände oder Mitbewerber abgemahnt werden.

So liegt nach der Rechtsprechung bereits dann keine klare und verständliche Information vor, wenn die – doch recht komplexe – Widerrufsbelehrung als reiner Fließtext, also ohne Formatierung wie Absätze, Überschriften und Abstände dargestellt wird.

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Derzeit wirrer Zeichensalat bei eBay.de

Die Widerrufsbelehrung enthält naturgemäß einige Umlaute (z.B. in den Wörtern „über“, „Ausübung“, „zusätzlichen“ etc.) und Sonderzeichen wie das „ß“ in „einschließlich“ oder je nach Formulierung das „&“-Zeichen.

Während bereits seit einiger Zeit zu beobachten war, dass hin und wieder das „&“ bei eBay.de in der Widerrufsbelehrung falsch dargestellt wird, kommt es wohl seit gestern zu viel weitergehendenden Problemen bei der Darstellung der Widerrufsbelehrung in den eBay-Angeboten.

Ein Bild sagt hier mehr als tausend Worte:

ebay

Dies stellt dabei nur einen Auszug aus der Widerrufsbelehrung eines eBay-Händlers dar.

Nach derzeitiger Sicht sind alle eBay-Händler betroffen. Auch die Nutzung anderer Browserversionen schafft keine Abhilfe.

Wohl keine klare und verständliche Information mehr gegeben

Der Text der Widerrufsbelehrung wird durch die falsche Interpretation von Umlauten und Sonderzeichen durch die eBay-Technik nahezu unlesbar. Nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei dürfte eine so „verhunzte“ Widerrufsbelehrung den Verbraucher nicht mehr in klarer und verständlicher Weise über die Details des Widerrufsrechts informieren.

In der Folge kommt der Händler dann seinen gesetzlichen Informationspflichten derzeit bei eBay.de nicht mehr in (ausreichender Weise) nach. Die Folge: Der Händler könnte deswegen jederzeit von einem Abmahnverband oder Mitbewerber abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Wie kann das Problem gelöst werden?

Das Problem kann nach derzeitiger Erkenntnis nur durch eBay selbst gelöst werden, indem die Interpretation von Umlauten und Sonderzeichen wieder korrekt umgesetzt wird.

Ein Neueinstellen der Widerrufsbelehrung durch den Händler schafft keine Abhilfe. Zwar wird diese nach dem Abspeichern in den Verkäufer-Einstellungen zunächst korrekt dargestellt. In den Angeboten selbst erfolgt dann aber wieder die fehlerhafte Darstellung.

Ein Workaround besteht darin, dass der Händler temporär und manuell die Widerrufsbelehrung so anpasst, dass diese keine Sonderzeichen und Umlaute mehr enthält. Also etwa das Wort „einschließlich“ durch „einschliesslich“ und das Wort „über“ durch „ueber“ ersetzt.

Vermutlich erfolgt die Darstellung dann korrekt und die „ungewöhnliche“ Schreibweise wäre jedenfalls nur optisch störend, aber keinesfalls abmahnbar.

Fazit

Was ist derzeit eigentlich los bei eBay? Diese Frage, die Mandanten derzeit der IT-Recht Kanzlei zuhauf stellen, trifft das Problem doch sehr gut.

Es ist nicht mehr nachvollziehbar, warum Händler, die für die Nutzung der Plattform bezahlen, in letzter Zeit immer wieder mit „Bugs“ der Plattform konfrontiert werden, welche die Händler in konkrete Abmahngefahr bringen.

Bevor solche Änderungen umgesetzt werden, wäre es angebracht, diese im Detail zu testen und nicht „am offenen Herzen“ zu operieren.

Es ist derzeit nicht bekannt, wie lange es nun wieder dauern wird, bis dieser Bug behoben wurde. Ein – aufwendiger – Workaround wurde oben beschrieben.

Betroffene Händler sollten sich an den eBay-Support wenden und das Problem schildern, inklusive der Abmahngefahr und damit verbundenen Dringlichkeit. Wer kein Gehör findet, sollte das Anliegen eskalieren, damit möglichst bald Abhilfe geschaffen wird.

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2 Kommentare

A
A. Smith 09.12.2021, 13:17 Uhr
Schaut Euch mal das Impressum in der Desktop-Ansicht an, alles in Spiegelschrift, LOL!
Hallo,

schaut Euch mal die "Rechtlichen Informationen des Verkäufers" in jedem Angebot an dort ist der Name, Straße, Ort, Land in Spiegelschrift angegeben, zu dem Problem mit der falschen Codierung in der Widerufsbelehrung.

Also ich würde fast vermuten, dass sich hier einer in der Datenbank oder den Einstllungen von eBay austobt, denn es sieht ziemlich nicht mehr nur nach einer falschen Codierung des Textformats aus.

Könnt Ihr die Spiegelschrift bestätigen?

Danke im Voraus und freundliche Grüße

A. Smith
T
TheDoctor 08.12.2021, 08:36 Uhr
Kodierung
Wenn man im Browser die richtige Codierung einstellt, sieht alles so aus, wie es aussehen soll.

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