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Pinterest: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden

11.03.2020, 16:56 Uhr | Lesezeit: 11 min
Pinterest: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden

Aufgrund einer ergangenen EuGH-Entscheidung muss auf jeder Pinterest-Page eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung wie auch des Impressums bei Pinterest an technische Grenzen. Pinterest bietet lediglich die Möglichkeit, einen externen Link auf das Impressum bzw. die Datenschutzerklärung zu setzen. Die Lösung: Der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei, der Pinterest-Betreibern eine komfortable Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ermöglicht.

Hinweis: Selbstverständlich ist der Hosting-Service für Bezieher der Pinterest-Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei nicht mit weiteren Kosten verbunden.

I. Impressum und Datenschutzerklärung auf Pinterest rechtssicher einbinden

Die Pflicht zur Anführung eines Impressums geht aus §5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) hervor. Demnach haben Diensteanbieter für geschäftsmäßig angebotene Telemedien bestimmte, der Identifikation und Kontaktierung dienende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig abrufbar verfügbar zu halten.

Hierbei werden von dem Begriff „Telemedien“ sämtliche elektronische Informations- und Kommunikationsdienste erfasst, vgl. §1 I TMG. Die geschäftsmäßige Nutzung von Telemedien erfolgt, sofern diese unmittelbar auf den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen ausgerichtet ist. Dies kann sowohl bei privaten Betreibern, als auch bei der gewerbsmäßigen Nutzung der Fall sein, sofern die vorgenannten Kriterien erfüllt sind. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist.

Pinterest ist ein soziales Netzwerk, welches überwiegend den Zweck verfolgt, Ideen und Einkaufstipps mittels virtueller Pinnwände zu teilen. Die Ideen reichen von den neusten Beautytrends, über einzigartige Geschenkideen, bis hin zu Reise- und Kochtipps.

Unternehmen nutzen die Plattform gerne, um ihre Produkte zu präsentieren und ihre Bekanntheit zu steigern. Demnach besteht auch hier die Pflicht, ein Impressum auszuweisen, sofern die Nutzung nicht ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt.

Neben der bestehenden Pflicht der Anbieterkennzeichnung müssen geschäftsmäßige Profilinhaber zudem eine Datenschutzerklärung, speziell für Pinterest, vorhalten.

Im Bereich der Kontoeinstellungen ermöglicht Pinterest im Vergleich zu vielen anderen sozialen Netzwerken seinen Nutzern bereits seit einiger Zeit die Möglichkeit, das Impressum mittels einer personalisierbaren Rubrik rechtssicher einzugliedern. Dies ist sowohl innerhalb des Privatkontos, als auch innerhalb des Unternehmenskontos möglich.

Pinterest stellt seinen Nutzern jedoch keine eigene Rubrik zur Einbindung der Datenschutzerklärung zur Verfügung. Geschäftsmäßige Profilinhaber müssen sich daher alternativer Darstellungsmethoden bedienen, um eine rechtssichere Einbindung der Pflichtinformationen zu gewährleisten.

Im Bereich der Profileinstellungen hält Pinterest ein Feld mit der Bezeichnung „Impressum“, sowie ein Feld mit der Bezeichnung „Kurzinfo“ vor. Da im Feld „Impressum“ lediglich ein Link hinterlegt werden kann, kommt für die Einbeziehung der Datenschutzerklärung lediglich die Darstellung im Rahmen der Rubrik „Kurzinfo“ in Betracht. Hier besteht jedoch das Problem, dass die Zeichenanzahl im Rahmen dieses Feldes auf 160 Zeichen limitiert ist, was für eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung nicht ausreichen dürfte.

Lösung: Anstelle der Darstellung des vollständigen Impressums und der Datenschutzerklärung wird lediglich ein entsprechender Link platziert, welcher als sprechende URL auf das Impressum und die Datenschutzerklärung auf eine externe Website weiterleitet.

Der neue Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei hilft gewerblichen Nutzern ihr Impressum und die Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden.

II. Wichtiger Hinweis: Erweitertes Impressum für Anbieter audiovisueller Mediendienste erforderlich

Betreiber von geschäftsmäßigen Social-Media-Profilen können als sog. „Anbieter audiovisueller Mediendienste“ im Rechtssinne gelten, wenn sie dort Videos veröffentlichen, die

  • sie eigens erstellt haben oder
  • zwar von Dritten erstellt wurden, die aber der eigenen Werbung dienen

Als tatbestandlicher Betreiber eines audiovisuellen Mediendienstes gilt, wer - bezogen auf ein soziales Netzwerk -

  • 5 oder mehr veröffentlichte Videos vorhält oder
  • 500 oder mehr Abonnenten zählt oder
  • 500.000 oder mehr Abrufe des veröffentlichten Videomaterials verzeichnen kann

Liegen die o.g. Voraussetzungen vor und gilt der Social-Media-Profilinhaber als Anbieter eines audiovisuellen Mediendienstes, greift eine erweiterte Informationspflicht im Impressum.

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 TMG sind in diesem Fall im Impressum auch

  • der EU-Mitgliedsstaat, der als Sitzland gilt, und
  • die zuständige Aufsichtsbehörde mit Name und Anschrift zu benennen

Während die Angabe des Sitzlandes bereits durch die Anschriftsangabe im Impressum abgedeckt ist, müssen betroffene Social-Media-Profilbetreiber ihr Impressum um die Angabe der Aufsichtsbehörde mit Name und Anschrift händisch erweitern.

Die maßgeblichen Aufsichtsbehörden in Deutschland sind die jeweiligen Landesmedienanstalten der Bundesländer.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die ein Rechtstexte-Schutzpaket gebucht haben, finden im Impressumskonfigurator des Mandantenportals ein spezielles Konfigurationsfeld.

Dort lassen sich, sollte die erweiterte Informationspflicht auf den Mandanten zutreffen, die Daten der zuständigen Medienaufsichtsbehörde rechtskonform hinterlegen:

Impressum Audiovisuell 2

Nach Klick auf „Speichern“ wird die Erweiterung im Impressum automatisch übernommen und gemäß der nachfolgenden Anleitung auf der Zielpräsenz dargestellt.

Banner Unlimited Paket

III. Einbindung des Impressums und der Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei

Tipp: Die Datenschutzerklärung für Pinterest stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices für mtl. 5,90 EUR zur Verfügung. Alternativ bieten wir ein Premium-Schutzpaket an, welches die Absicherung von bis zu 5 Internetpräsenzen für den Verkauf von Waren durch unsere abmahnsicheren Rechtstexte zum Gegenstand hat.

1.) Möglichkeit 1: Impressum und Datenschutzerklärung via Wonderlink automatisiert aktuell halten

Das grundsätzliche Problem mit der Verlinkung...

Wer auf Pinterest die Datenschutzerklärung und das Impressum direkt im Profil einbinden möchte, muss hierfür die einzig verfügbare Möglichkeit eines externen Links hergeben. Damit entfällt aber die Chance, per Direktverlinkung gleichzeitig reichweitenwirksam auf etwaige externe Internet- und Verkaufspräsenzen aufmerksam zu machen.

Die Lösung: Wonderlink!

Genau hier setzt die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung von Wonderlink an.

Auf einer eigenen Zwischenseite können Unternehmer mit Wonderlink alle relevanten Links zu ihren Präsenzen bündeln und gleichzeitig durch die Funktion „Rechtlich Absichern“ alle notwendigen Rechtstexte für alle betriebenen Social-Media-Profile (auch Pinterest) auf der Zwischenseite einbinden.

Wonderlink bietet Mandanten der IT-Recht Kanzlei in dem Zusammenhang eine besonders komfortable Funktion an: eine Hosting-Link-Schnittstelle, für die intuitive Anzeige der stets aktuellsten Rechtstexte-Version aus dem Mandantenportal mit optimierter Darstellung im Linkbaum.

Die Einrichtung dieser Hosting-Link-Schnittstelle ist dank automatischer Erkennungsfunktion denkbar einfachund erfolgt direkt über das Mandantenportal.

2. Einrichtung der Wonderlink-Schnittstelle und Übertragung der Rechtstexte

1. Einrichtung der Schnittstellenverbindung

Um die Schnittstelle zu Wonderlink einzurichten und die Rechtstexte automatisch zu hinterlegen, melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei an.

MP neu

Nach dem Login geht es an die Einrichtung der Datenschnittstelle.

Wählen Sie hierfür im rechten Seitenmenü unter der Überschrift „SCHNITTSTELLE“ den Punkt „Schnittstelle einrichten“ aus.

Schnittstelle

Hinweis: Haben Sie bereits eine andere Rechtstexte-Schnittstelle eingerichtet, heißt der Menüpunkt "Schnittstelle verwalten".

Sie gelangen nun auf die zentrale Benutzeroberfläche für die Schnittstellenverwaltung.

Wählen Sie aus dem Systemkatalog per Klick auf die Auswahl-Schaltfläche unter "Weitere Systeme“ Ihr Zielsystem "Wonderlink" aus.

Schnittstelle 2

Klicken Sie auf „Weiter“.

Im nächsten Schritt müssen Sie der Schnittstelle einen Namen geben. Dieser dient nur zu Ihrer Information und zur besseren Einordnung der Schnittstelle in der zentralen Schnittstellenverwaltung:

Schnittstelle 3

Im nächsten Schritt müssen Sie Ihren Wonderlink-Account verknüpfen.

Klicken Sie dafür auf die angezeigte Schaltfläche:

Wonderlink Schnittstelle

Sie werden nun zu Wonderlink weiterleitet und können sich dort wie gewohnt einloggen.

Nach erfolgreichem Login auf Wonderlink kehren Sie zurück ins Mandantenportal und laden die Seite, von der Sie zu Wonderlink weitergeleitet worden sind, neu (Rechtsklick auf Tab im Browser > Neu laden).

Sodann wird Ihnen die aktive Verbindung zu Wonderlink angezeigt und Sie finden eine Übersicht der für die Schnittstellenübertragung verfügbaren Rechtstexte:

Pinterest

Haben Sie Ihre Rechtstexte bisher nicht konfiguriert, sehen Sie unter „Anmerkung“ den Hinweis, dass vor der Übertragung zunächst eine Konfiguration des Rechtstextes erforderlich ist.

Wichtig: Sie müssen einen Rechtstext erst konfigurieren, bevor er per Schnittstelle übertragen werden kann.

Klicken Sie dafür auf das rote „Bitte konfigurieren“.

Sie werden nun in den Online-Konfigurator weitergeführt.

Nehmen Sie die Konfiguration vor, indem Sie den virtuellen Fragenkatalog durchgehen. Klicken Sie abschließend auf „Weiter“.

Nach der Konfiguration werden Sie auf die Rechtstexte-Übertragungsseite zurückgeleitet, für den Rechtstext ist die Anmerkung "Bitte konfigurieren" nun entfallen.

Wiederholen Sie den Vorgang, bis alle zu übertragenden Rechtstexte konfiguriert sind und die Anmerkung „Bitte konfigurieren“ bei keinem zu übertragenden Rechtstext mehr angezeigt wird.

2. Übertragung der Rechtstexte zu Wonderlink

Nach der Konfiguration der Rechtstexte können Sie diese nun über die eingerichtete Schnittstellenverbindung übertragen.

Aktivieren Sie hierfür durch Klick den „Übertragen“-Regler rechts für die gewünschten Rechtstexte.

Nach Betätigung eines Übertragungs-Reglers erhalten Sie jeweils oberhalb die Mitteilung, ob die Übertragung erfolgreich war:

Wonderlink 3

Wiederholen Sie den Vorgang für alle Rechtstexte, die Sie auf Ihre Wonderlink-Seite übertragen möchten.

3. Darstellung der Rechtstexte in Wonderlink

Haben Sie die Rechtstexte über das Mandantenportal zu Wonderlink übertragen, werden diese automatisch mit korrekter Zuordnung auf Ihrer Wonderlink-Seite angezeigt.

Um dies zu überprüfen, klicken Sie nach Login zu Wonderlink auf die 3 Balken oben links

Wonderlink 4

und sodann auf „Vorschau“:

Wonderlink 5

Sie sehen sodann im Footer Ihrer Wonderlink-Seite die korrekt verlinkten Rechtstexte mit entsprechender Bezeichnung als Seitenmenüpunkte:

Pinterest 2

3.) Ablage des Wonderlinks auf Pinterest

Der Wonderlink, der nun auf eine Zwischenseite mit den Pinterest-Rechtstexten führt und gleichzeitig alle gewünschten weiteren externen Links bündelt, kann nun wie folgt auf Pinterest eingebunden werden:

Gehen Sie bitte wir folgt vor:

1) Impressum und Datenschutzerklärung innerhalb des sog. "Privatkontos"

Um das Impressum und die Datenschutzerklärung innerhalb des sog. "Privatkontos" rechtssicher einbinden zu können, ist auf der Startseite zunächst ein Klick auf das Zahnrad rechts oben im Pinterest-Account erforderlich.

2

Anschließend klicken Sie auf den Menüpunkt „Einstellungen bearbeiten“

Auswahl Einstellungen bearbeiten bei Pinterest

Danach erfolgt eine Weiterleitung auf die Verwaltungsseite des Pinterest-Kontos, auf welcher Nutzerinformationen bearbeitet und Einstellungen zum Konto vorgenommen werden können.

Ansicht Pinterest Profil bearbeiten


Innerhalb der Rubrik „Profil“ hält Pinterest nun ein personalisierbares Feld mit dem Titel „Über Dein Profil“ bereit. In dieses fügen Sie bitte den folgenden Text ein:

„Unser Impressum und die Datenschutzerklärung finden Sie unter dem oben aufgeführten Impressumslink“

(siehe mittleren Pfeil im Bild)

In das Impressumsfeld darunter (siehe 3. Pfeil) kopieren Sie den Wonderlink.

Nach einem abschließenden „Klick“ auf „Fertig“ (siehe Pfeil rechts oben im Bild) ist dieser Hinweis in den Profilinformationen hinterlegt.

Der Wonderlink ist in den Profilinformationen des Pinterest-Accounts danach „klickbar“.

Pinterest-Profilansicht nach dem Speichern
2) Impressum und Datenschutzerklärung innerhalb des Unternehmenskontos

Ebenso ist es möglich, ein Pinterest-Konto als Unternehmensprofil zu nutzen. Das private Profil wird dabei mit nur einem „Klick“ in ein Unternehmenskonto umgewandelt.

Hierzu muss in den Einstellungen lediglich die Option „Füg ein kostenloses Unternehmenskonto hinzu“ ausgewählt werden.

Auswashl Einstellungen - Unternehmenskonto hinzufügen bei Pinterest

Sodann ist ein Upgrade auf ein kostenloses Unternehmenskonto möglich, selbstverständlich besteht aber auch hier die Option ein neues Geschäftskonto zu eröffnen.

Abfrage Unternehmenskonto einrichten bei Pinterest

Die Einbettung des Impressums und der Datenschutzerklärung innerhalb des Unternehmenskontos erfolgt in gleicher Weise wie bei einem privaten Kontos.

2.) Möglichkeit 2: Impressum + Datenschutzerklärung mittels Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei direkt auf Pinterest einbinden

Wer auf die Einrichtung eines Linkbaums über Wonderlink zur Bündelung aller relevanten externen Verlinkungen verzichten und die alleinige Verlinkungsmöglichkeit im Pinterest-Profil für die Datenschutzerklärung und das Impressum nutzen möchte, gehe bitte wie folgt vor:

Schritt 1: Link kopieren

a. Loggen Sie sich in das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei ein.

Anmeldung im Mandanteportal

b. Sie sehen nun die von Ihnen gebuchten Rechtstexte. Wählen Sie "Pinterest". Sie sehen dann, ob Sie die Datenschutzerklärung noch zu konfigurieren haben.

Ansicht Pinterest Datenschutzerklärung vor der Konfiguration

c. Nach einem Klick auf "Pinterest-Datenschutzerklärung" erhalten Sie die folgende Ansicht:

Pinterest Statusanzeige bei Konfigurationsbedarf

d. Nach der Konfiguration klicken Sie auf den Reiter "Hosting" (siehe roter Pfeil im Bild).

Auswahl Hosting-Reiter für Pinterest

e. Nun wird Ihnen der Direkt-Link angezeigt, der auf Ihre Datenschutzerklärung und das Impressum verweist.

Ansicht der beiden Hosting-Link Varianten

Schritt 2: Direkt-Link auf Pinterest einfügen

1) Impressum und Datenschutzerklärung innerhalb des sog. "Privatkontos"

Um das Impressum und die Datenschutzerklärung innerhalb des sog. "Privatkontos" rechtssicher einbinden zu können, ist auf der Startseite zunächst ein Klick auf das Zahnrad rechts oben im Pinterest-Account erforderlich.

2

Anschließend klicken Sie auf den Menüpunkt „Einstellungen bearbeiten“

Auswahl Einstellungen bearbeiten bei Pinterest

Danach erfolgt eine Weiterleitung auf die Verwaltungsseite des Pinterest-Kontos, auf welcher Nutzerinformationen bearbeitet und Einstellungen zum Konto vorgenommen werden können.

Ansicht Pinterest Profil bearbeiten


Innerhalb der Rubrik „Profil“ hält Pinterest nun ein personalisierbares Feld mit dem Titel „Über Dein Profil“ bereit. In dieses fügen Sie bitte den folgenden Text ein:

„Unser Impressum und die Datenschutzerklärung finden Sie unter dem oben aufgeführten Impressumslink“

(siehe mittleren Pfeil im Bild)
In das Impressumsfeld darunter (siehe 3. Pfeil) kopieren Sie den Hostinglink aus dem Mandantenportal

Nach einem abschließenden „Klick“ auf „Fertig“ (siehe Pfeil rechts oben im Bild) ist dieser Hinweis in den Profilinformationen hinterlegt.

Das Impressum ist in den Profilinformationen des Pinterest-Accounts danach „klickbar“.

Pinterest-Profilansicht nach dem Speichern
2) Impressum und Datenschutzerklärung innerhalb des Unternehmenskontos

Ebenso ist es möglich, ein Pinterest-Konto als Unternehmensprofil zu nutzen. Das private Profil wird dabei mit nur einem „Klick“ in ein Unternehmenskonto umgewandelt.
Hierzu muss in den Einstellungen lediglich die Option „Füg ein kostenloses Unternehmenskonto hinzu“ ausgewählt werden.

Auswashl Einstellungen - Unternehmenskonto hinzufügen bei Pinterest

Sodann ist ein Upgrade auf ein kostenloses Unternehmenskonto möglich, selbstverständlich besteht aber auch hier die Option ein neues Geschäftskonto zu eröffnen.

Abfrage Unternehmenskonto einrichten bei Pinterest

Die Einbettung des Impressums und der Datenschutzerklärung innerhalb des Unternehmenskontos erfolgt in gleicher Weise wie bei einem privaten Kontos.

IV. Fazit

Im Vergleich zu vielen anderen sozialen Netzwerken stellt Pinterest seinen geschäftsmäßigen Nutzern eine eigene Rubrik für die Einbettung eines Impressums bereit, so dass der Pflicht nach §5 Abs. 1 TMG genüge getan werden kann. Dieser sollten Gewerbetreibende, welchen den Account (zumindest) auch zu geschäftsmäßigen Zwecken nutzen, nachkommen. Denn ein fehlendes Impressum stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, welcher kostspielige Abmahnungen nach sich ziehen kann. Demgegenüber wird für die Einbindung der Datenschutzerklärung keine eigene Rubrik bereitgestellt Die Lösung bietet hier der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei, welcher Datenschutzerklärung und Impressum unter nur einem Link bereitstellt.

Bei weiteren Fragen hinsichtlich der Pflichtangaben in sozialen Medien steht Ihnen die IT-Recht-Kanzlei jederzeit zur Verfügung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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10 Kommentare

D
Dieter Naue 05.10.2020, 11:25 Uhr
Herr
Hallo,
ihr gehört auch schon zu den wahnsinnigen um nur noch Angst zu verbreiten. Werd ihr alle gesteuert von der Sinnlosigkeit der Bundesregierung.
Es ist nur noch zum kotzen..einfach die Seite Pinterest ignorieren.
Mfg
A
Angela Sturm (ideenWirbel) 05.09.2020, 22:54 Uhr
Pinterest App
In der App wird kein Impressum angezeigt.
Mit Desktoprechner betrachtet, konnte ich es funktionstüchtig einbinden.
Liegt das an der Pinterest App Programmierung?
Was kann ich tun zur Lösung?
M
Max Power 26.09.2019, 11:48 Uhr
Pinterest Impressum
Sollte nicht erstmal Pinterest selbst ein Impressum haben?! Ich kann dazu partout nichts finden.
N
Nadine 11.10.2018, 12:58 Uhr
Nach 5 Versuchen hats geklappt
ich war auch gerade am Verzweifeln, weil der Link zum Datenschutz und dem Impressum genau dort erschien, wo eigentlich mein Shop-Link sein sollte.
was natürlich ärgerlich wäre.
Aber nach mehreren Versuchen und der Nutzung des verkürzten Links erscheint nun unter meinem Shop-Link der anklickbare Schriftzug "Impressum". Hier erscheint die Information zum Datenschutz.
Allerdings ist das Impressum am Ende sehr klein. Vielleicht lässt sich die Darstellung noch ändern. Aber es ist ALLES da wo es sein soll.
Danke für Arbeit die dahinter steckt und die Lösung die nun hoffentlich abmahnsicher ist.
E
Elke Mertens 06.08.2018, 20:47 Uhr
Hostingvariante: Link zum Umschalten auf das Impressum sehr unauffällig und klein
Wenn man das Hostimg nutzt und mittels des Impressumslinks zunächst in der Datenschutzerklärung landet, ist der Hinweis / Link auf das Impressum ist sehr klein und unscheinbar oben rechts in der Ecke. Das sollte man eventuell etwas auffälliger gestalten.
Mit freundlichen Grüßen,
E. Mertens
G
Gabriele von der Ohe 13.07.2018, 20:47 Uhr
Pinterest-App
Auf dem Handy mit der Pinterest-App sehe ich den Link nicht.


Ich habe eine bereits verifizierte Webseite und ein Unternehmenskonto.

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