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Agenturpartnerschaft – mit den Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei die eigenen Kunden absichern

08.02.2022, 15:12 Uhr | Lesezeit: 9 min
Agenturpartnerschaft – mit den Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei die eigenen Kunden absichern

Sie sind Webdesigner, Techniker, Betreiber eines Webseiten- oder Shopsystems bzw. einer Internetagentur und auf der Suche nach einer rechtssicheren Lösung für die Internetauftritte Ihrer Kunden? Die IT-Recht Kanzlei kooperiert bereits seit Jahren erfolgreich mit mehreren hundert Partnern aus diesen Bereichen, die Wert auf die Betreuung ihrer Kunden insbesondere im Bereich der Rechtstexte durch spezialisierte Rechtsanwälte legen. Wie sich dies im Interesse Ihrer Kunden und ohne Haftungsrisiken für Sie einfach lösen lässt, lesen Sie nachfolgend.

Hand in Hand zur Rechtssicherheit für Ihre Kunden

Sie realisieren bzw. betreuen technisch oder grafisch Internetprojekte wie Webseiten oder Onlineshops für Ihre Kunden und wünschen sich einen starken Partner in Sachen Rechtssicherheit für Ihre Kunden?

Erklärtes Ziel der IT-Recht Kanzlei ist es, Onlinehändlern und Webseitenbetreibern ein rechtssicheres und vor allem abmahnfreies Handeln im E-Commerce bzw. Auftreten im Internet zu ermöglichen.

Die spezialisierten Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei mit langjähriger Berufserfahrung sorgen für eine Absicherung und Beratung von Onlinehändlern und Webseitenbetreibern auf höchstem Niveau.

Bereits seit dem Jahr 2004 sichert die IT-Recht Kanzlei insbesondere Onlineauftritte gegen Abmahnungen ab. Im Jahre 2019 wurde die IT-Recht Kanzlei 2019 von der WirtschaftsWoche als "TOP Kanzlei" ausgezeichnet.

Derzeit betreut die IT-Recht Kanzlei deutlich über 50.000 verschiedene Unternehmen und ist Marktführer unter den Kanzleien im Bereich dauerhafter rechtlicher Betreuung und Absicherung von Online-Händlern.

Sie wünschen sich einen zuverlässigen und günstigen Partner für Ihre Kunden?

Die Aufgabenstellung ist klar: Sie betreuen Ihren Kunden in gestalterischer und/ oder technischer Hinsicht und stellen das Kundenprojekt fertig.

Bevor die Webseite oder der Onlineshop „live“ gehen kann, darf natürlich eines nicht fehlen: Die passenden, abmahnsicheren Rechtstexte.

Eine bloße Präsentationswebseite („Onepager“ / „Visitenkarte“, kein Verkauf) benötigt in jedem Fall

  • ein abmahnsicheres Impressum
  • eine abmahnsichere und DGSVO-konforme Datenschutzerklärung

Ein Onlineshop bzw. eine Bestellwebseite benötigen in jedem Fall

  • ein abmahnsicheres Impressum
  • eine abmahnsichere und DGSVO-konforme Datenschutzerklärung
  • abmahnsichere AGB
  • abmahnsichere Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular

Aufgrund der Komplexität der Rechtsmaterie und der Dynamik von Gesetzgebung und Rechtsprechung sollte die Erstellung der auf den jeweiligen Internetauftritt zugeschnittenen Rechtstexte in fachkundige Hände gelegt werden.

Daher ist es nicht ratsam, als Webdesigner bzw. Internetagentur für den Kunden selbst Rechtstexte „zusammenzusuchen“ bzw. von anderen Seiten in Teilen zu übernehmen oder gar einfach zu kopieren. Nicht nur, dass dann Abmahnungen drohen, weil die Rechtstexte veraltet, unpassend bzw. generell fehlerhaft sind. Bei „Übernahme“ droht zudem eine urheberrechtliche Inanspruchnahme des Kunden.

Schließlich darf auch nicht übersehen werden, dass – stellt der Webdesigner bzw. die Agentur dem Kunden die Rechtstexte zur Verfügung – diese(r) dann für diese Texte auch haftbar gemacht werden kann. Wird der Kunde wegen dieser Texte abgemahnt, sei es wettbewerbs- oder urheberrechtlich, ist der „Lieferant“ schnell in der Haftung für den entstandenen Schaden (etwa hinsichtlich der oft hohen Abmahnkosten).

Die IT-Recht Kanzlei bietet für diese Zwecke Schutzpakete für Onlinehändler und Webseitenbetreiber an, mit denen die Betreiber abmahnsichere, professionelle Rechtstexte erhalten, die von den Anwälten auch im Rahmen des Update-Service gepflegt und aktuell gehalten werden – für eine dauerhafte Rechtssicherheit.

Sofern benötigt, stellt die IT-Recht Kanzlei natürlich auch internationale Rechtstexte für über 18 Länder zur Verfügung.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Die Vorteile der IT-Recht Kanzlei

Sie bzw. Ihre Kunden sind auf der Suche nach einem Anbieter für professionelle Rechtstexte oder unzufrieden mit dem bisherigen Anbieter von Rechtstexten bzw. fragen sich, warum Sie gerade die IT-Recht Kanzlei als Anbieter auswählen sollten?

Folgende Vorteile kann die IT-Recht Kanzlei Ihren Kunden bieten:

Betreuung durch spezialisierten Rechtsanwalt

Ihr Kunde hat bei der IT-Recht Kanzlei einen spezialisierten Rechtsanwalt als Ansprechpartner.

Wir verstecken uns nicht hinter einem Callcenter, Kundenhotlines, einem Vertriebsteam oder „beraten“ unsere Mandanten mit Hilfe von „Juristen“: Qualifizierte Rechtsberatung möchten nahezu alle Interessenten von einem qualifizierten Rechtsanwalt erhalten und nicht von Hilfspersonen, die im Zweifel keine juristisch profunden und verbindlichen Auskünfte erteilen können.

Jeder Mandant der IT-Recht Kanzlei erhält daher einen spezialisierten Rechtsanwalt als persönlichen Ansprechpartner zugeordnet.

Vollständige Rechtstexte, individuell auf den Mandanten zugeschnitten

Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten Rechtstexte, die individuell auf den jeweiligen Mandanten und dessen konkreten Internetauftritt zugeschnitten werden. Es handelt sich also nicht – wie häufig angeboten – um bloße Vorlagen oder Textbausteine.

Nach entsprechender Konfiguration verfügt der Mandant über 1:1 verwendungsfertige, vollständige Rechtstexte, die er einfach auf seine Internetpräsenz übernehmen kann.

Ferner stellt die IT-Recht Kanzlei nicht nur Impressum und Datenschutzerklärung zur Verfügung, sondern bei Bedarf auch AGB und Widerrufsbelehrung für den Verkauf.

So ist gewährleistet, dass ein Verkaufsauftritt in Sachen Rechtstexte auch vollständig abgesichert wird.

Dauerhafte Rechtssicherheit durch Update-Service

Das Internetrecht unterliegt einem steten Wandel. Gesetzgebung und Rechtsprechung schaffen meist mehrmals pro Jahr neue Herausforderungen für die Betreiber von Internetpräsenzen, was die Aktualität und Rechtssicherheit der verwendeten Rechtstexte betrifft.

Nicht nur fehlende bzw. inhaltlich falsche Rechtstexte stellen eine Abmahngefahr dar. Auch veraltete (und damit letztlich auch fehlerhafte) Rechtstexte bieten häufig Anlass für Abmahnungen. Abmahner nutzen Änderungen der Rechtslage in der Praxis gezielt aus.

Davor schützt der Update-Service der IT-Recht Kanzlei. In dessen Rahmen erhalten Mandanten von uns immer die aktuellsten Rechtstexte, werden über notwendige Aktualisierungen informiert und bleiben damit insoweit dauerhaft abmahnsicher, der Rechtssicherheit zuliebe.

Selbstverständlich: Anwaltliche Haftung

Die IT-Recht Kanzlei haftet – wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch – selbstverständlich für ihre Leistungen, wie etwa für die zur Verfügung gestellten Rechtstexte. Dies stellt eine Selbstverständlichkeit dar. Aus diesem Grund ist es auch selbstredend, für diesen Umstand nicht mit reißerischen Aussagen wie „Haftungsübernahmegarantie“ oder „Abmahnschutz“ zu werben.

Ihre Kunden können sich mit den Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei daher zu Recht sicher fühlen. Sollte Ihr Kunde aufgrund eines Fehlers in den zur Verfügung gestellten Rechtstexten eine berechtigte Abmahnung erhalten, so steht die IT-Recht Kanzlei hierfür selbstverständlich ein.

Umfassende Schnittstellenlösungen verfügbar

Für über 40 Shop- und Webseitensysteme (z.B. Wordpress) stellt die IT-Recht Kanzlei ohne Aufpreis eine Datenschnittstelle zur Verfügung.

Diese ermöglicht den Kunden, die Rechtstexte einfach und automatisiert auf die jeweilige Internetpräsenz übertragen zu lassen. Technikbasiert erfolgt dann zudem mehrfach täglich eine Überprüfung, ob die Rechtstexte vollständig und aktuell auf der Seite vorhanden sind.

Ferner werden durch die Datenschnittstelle notwendige Updates der Rechtstexte dann automatisiert auf die Internetpräsenz des Kunden übertragen. Auf diese Weise wird für den Seitenbetreiber maximale Rechtssicherheit gewährleistet.

Hier finden Sie eine Übersicht der derzeit durch die Datenschnittstelle unterstützten Shop- und Webseitensysteme.

Kostenlose Zusatzleistung: Cookie-Consent-Lösungen inklusive

Ein relativ neues Thema betrifft derzeit viele Webseitenbetreiber: Wie hole ich rechtskonform die Einwilligung für das Setzen technisch nicht notwendiger Cookies ein?

Dazu wird dann ein sog. Cookie-Consent-Tool benötigt.

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten in Kooperation mit externen Partnern zwei professionelle und plattformunabhängige Cookie-Consent-Tools zur Verfügung: Das Cookie-Consent-Tool von „Consentmanager“ zur Einbindung in Online-Shops und auf Webseiten (bis zu 25.000 Seitenaufrufe pro Monat sind kostenlos) sowie das Cookie-Consent-Tool von „Prive“, welches auf der Usercentrics-Technologie basiert (bis zu 20.000 Seitenaufrufe pro Monat sind kostenlos).

Damit können Kunden das Thema „Cookie Consent“ einfach und ohne Mehrkosten erledigen.

Kundenbewertungssystem „Shopvote“

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können das bewährte Kundenbewertungssystem „Shopvote“ kostenfrei nutzen, sogar inklusive aller Premium-Funktionen für Shopbewertungen.

Details zu Shopvote finden Sie gerne hier.

Kostenfreie Cookie-Consent-Lösungen

Wir stellen unseren Mandanten in Kooperation mit externen Partnern im Rahmen unserer Schutzpakete die folgenden professionellen und plattformunabhängigen Cookie-Consent-Tools zur Verfügung:

Das Cookie-Consent-Tool von „Consentmanager“ zur Einbindung in Online-Shops und auf Webseiten. Bis zu 40.000 Seitenaufrufe pro Monat sind inkludiert - für Bestands- und für Neukunden und unabhängig vom gebuchten Schutzpaket.
Das Cookie-Consent-Tool von „Prive“, welches auf der Usercentrics-Technologie basiert. Bis zu 20.000 Seitenaufrufe pro Monat sind inkludiert.

Überdies können unsere Mandanten diverse Cookie-Consent-Tools für bestimmte Hosting-Umgebungen bzw. Shop-Systeme zu vergünstigten Konditionen beziehen.

Monatlich kündbare Pakete

Qualität braucht keine langen Vertragslaufzeiten. Die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei sind (mit Ausnahme des Unlimited-Pakets) monatlich kündbar (außer bei Auswahl der Option „Treuerabatt“).

So behalten die Kunden maximale Flexibilität und Kostenkontrolle.

Monatliche Zahlweise

Die Pakete der IT-Recht Kanzlei sind monatlich zahlbar. Die Kunden müssen also nicht mit einem ganzen Jahresbeitrag in Vorleistung gehen.

Auf entsprechenden Wunsch sind natürlich auch abweichende Abrechnungsmodalitäten (viertel- oder halbjährlich sowie jährlich) möglich.

Keine automatische Verlängerung um bestimmte Mindestlaufzeit

Kunden der IT-Recht Kanzlei brauchen keine Angst vor dem Versäumen einer Kündigungsfrist haben: Auch nach dem Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit (z.B. bei Wahl der Option „Treuerabatt“) sind die Pakete wieder monatlich kündbar.

Eine stillschweigende Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate gibt es bei der IT-Recht Kanzlei nicht.

Wie ist der Ablauf?

Sie möchten Ihre Kunden künftig durch die IT-Recht Kanzlei juristisch betreut wissen? Gerne sichern wir auch Ihre Kunden künftig im Rahmen unserer Schutzpakete ab.

Sie wünschen eine individuelle Paketlösung?

Ganz gleich, ob es um eine große Anzahl von abzusichernden Kunden geht, ob der Rechtstextebedarf je Kunde individuell unterschiedlich ist, ob die Rechtstexte direkt Ihren Kunden zur Verfügung gestellt und diesen gegenüber abgerechnet werden sollen oder ob Sie als Agentur die Abwicklung in die Hand nehmen wollen.

Sehr gerne erarbeiten wir für Ihre und die Anforderungen Ihrer Kunden auch ein individuell angepasstes Agentur-Paket.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Sprechen Sie uns bei Interesse gerne einfach an. Wir finden dann mit Ihnen zusammen die ideale Lösung für Ihre Kunden und besprechen die Möglichkeiten einer individuellen Kooperation.

Gerne prüfen wir auch, ob und welche Vergünstigungen dann für die gemeinsamen Kunden denkbar sind und ob die Aufnahme in unser Partnernetzwerk möglich ist.

Wenn gewünscht, bieten wir Ihnen dann gerne die Möglichkeit, Ihr Unternehmen auf unserer Webseite im Rahmen des Partnernetzwerks kurz vorzustellen und so von der Werbewirkung bei monatlichen Seitenaufrufen der Kanzleiwebseite im höheren sechsstelligen Bereich zu profitieren.

Sofern Sie unsere Leistungen auf Ihrer Webseite bewerben möchten, stellen wir Ihnen gerne ein Partnerlogo zur Verfügung. So können Sie nach außen als offizieller Partner der IT-Recht Kanzlei auftreten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und eine mögliche Kooperation mit Ihnen und die Schaffung einer maßgeschneiderten Lösung für die optimale Rechtsicherheit Ihrer Kunden.


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