IT-Recht Kanzlei bietet AGB für Hosting (B2C + B2B) an

IT-Recht Kanzlei bietet AGB für Hosting (B2C + B2B) an
2 min
Beitrag vom: 21.11.2018

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten erweitert und bietet ab sofort auch AGB für Hosting für den B2C-Bereich an.

Die AGB sind für Anbieter geeignet, die über eine eigene Website Hosting-Leistungen für Verbraucher und/oder Unternehmer anbieten. Dabei berücksichtigen die AGB die für die Erbringung von Hosting-Leistungen wesentlichen Punkte. Insbesondere werden dabei folgende Punkte berücksichtigt:

1. Bestimmung der Leistungspflichten des Providers wie etwa

  • Bereitstellung von Speicherplatz und Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet
  • Gesamtverfügbarkeit
  • Datensicherung

2. Regelung der Mitwirkungspflichten des Kunden wie etwa

  • Anpassung von Inhalten bei notwendigen Änderungen der Hard- oder Software durch den Provider
  • Verbot der Speicherung von rechtswidrigen Inhalten
  • Verbot der Installation von Programmen oder Skripten, die den betrieblichen Ablauf des Providers gefährden können
  • Einrichtung und Umgang mit dem Kundenpasswort
  • Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte durch den Kunden

3. Vergütung
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
5. Mängelhaftung
6. Haftung
7. Anwendbares Recht

Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon für mtl. 14,90 EUR . Neben den AGB erhalten Sie eine geeignete Widerrufsbelehrung sowie eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Ihre Website. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.


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