BGH: Trotz gleichem Wortbestandteil keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Sierra Antiguo“ und „1800 Antiguo“
Der BGH hat (Beschluss vom 03.04.2008; Az. I ZB 61/07) eine Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt und klar gestellt, dass zwischen den Markennamen „Sierra Antiguo“ und „1800 Antiguo“ keine Verwechslungsgefahr besteht, obwohl beide Marken den gleichen Wortbestandteil aufweisen. Denn der Bestandteil „Antiguo“ ist in beiden Markenzeichen nicht prägend.
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