Änderung der Rechtsform: Schützt den einstigen Einzelhändler nicht vor einmal abgegebener strafbewehrten Unterlassungserklärung
Das OLG Hamm (Urteil vom 30.04.2009; Az.: 4 U 1/09) hat entschieden, dass ein Verstoß des Einzelhändlers gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auch dann vorliegt, wenn der wettbewerbsrechtliche Verstoß durch eine in der Folge vom Einzelhändler gegründeten GmbH verwirklicht wird.
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