REACH & RoHS

Passend zur Grillsaison: Registrierungspflicht von Holzkohle nach der REACH-Verordnung

Auch im Onlinehandel findet Holzkohle mitunter guten Absatz – gerade jetzt im Hochsommer. Eigentlich mutet diese Ware harmlos an. In Bezug auf die Vorgaben der REACH-Verordnung besteht jedoch unter bestimmten Umständen eine Registrierungspflicht für Holzkohle, von der auch Onlineverkäufer betroffen sind.

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RoHS-ige Zeiten?

Die Abkürzung RoHS steht für „Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment” (=“Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“) und ist die Bezeichnung der EG-Richtlinie 2002/95/EG, die so etwas wie eine kleine Revolution in der Elektrobranche darstellt. Denn mit dieser Richtlinie sollen nach und nach umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten verschwinden – was so manchen Hersteller vor Probleme stellt.

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