Nutzung: E-Mail, Internet, Telefon
Muster-Anweisung: Verbot der Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel
Die Arbeitnehmernutzung von betrieblichen Kommunikationsmitteln wie Telefonen oder Mail-Accounts zu privaten Zwecken birgt für Arbeitgeber nicht nur Kontroll-, sondern vor allem rechtliche Probleme. Da die private Kommunikation nach dem Fernmeldegeheimnis und nach der DSGVO besonders geschützt ist, sind Zugriffe des Arbeitgebers auf privat genutzte Kommunikationsmittel grundsätzlich unzulässig.
3 minOLG Dresden: geschäftliche mail-accounts dürfen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nur nach Rücksprache gelöscht werden
Das OLG Dresden entschied am 05.09.2012 in der Rechtssache Az.: 4 W 961/12, dass ein Vertragspartner nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses den geschäftlichen mail-account eines ehemaligen Vertragspartners nur dann löschen dürfe, wenn jener kein Interesse mehr an den dort gespeicherten Daten habe. Eine dennoch durchgeführte Löschung sei unberechtigt und führe zu Schadenersatzansprüchen des vormals zugriffsberechtigten Vertragspartners gegenüber dem anderen Vertragspartner.
2 minBring your own Device - Einsatz privater Endgeräte stellt Unternehmen vor technische und rechtliche Herausforderungen
Consumerization der IT ist neben Cloud Computing der einflussreichste Technologietrend dieses Jahrzehnts. Unternehmen haben diese Entwicklung bereits wahrgenommen. Neben Social Media Plattformen wie Facebook, Google+ und Twitter werden immer häufiger auch eigene Endgeräte wie Tablets oder Smartphones mit in die Unternehmen gebracht.
5 minNeue Rechtsprechung: zur Frage, ob ein Arbeitgeber auf private E-Mails des Beschäftigten zugreifen und diese als Beweismittel verwenden darf.
Die Auswertung des privaten E-Mail-Verkehrs zu Beweisgründen unterliegt - so das Landgericht Niedersachsen - weder einem Verwendungs- noch einem Verwertungsverbot.
3 minBeschäftigten-Datenschutz: Private Arbeitnehmer-E-Mails und die Reichweite des Fernmeldegeheimnisses
Gestattet der Arbeitgeber seinen Beschäftigten die betriebliche E-Mail Adresse auch zu privaten Zwecken zu nutzen ist fraglich, ob er sich dem Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses unterwirft und wie weit dieser reicht. In der Praxis stellen sich in der Folge erhebliche Probleme für den Arbeitgeber – der neue Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz des Bundesinnenministeriums verspricht hier Abhilfe.
7 minDienstliche und private Nutzung: Betrieblicher Kommunikationsmittel und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers
Erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber betriebliche Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, PC, Internet, E-Mail, Mobiltelefon etc.) stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage die dabei entstehenden Daten vom Arbeitgeber überwacht werden können. Im Grundsatz ist hier zwischen privater und dienstlicher Nutzung zu unterscheiden. Konsequenz einer vom Arbeitgeber (stillschweigend) gestatteten Privatnutzung ist ein weitgehender Verlust von Kontrollmöglichkeiten über den Datenverkehr der betrieblichen Telekommunikation.
5 min 1Fallstricke beim Einsatz von IT am Arbeitsplatz
Informationstechnik (IT), insbesondere Internet und E-Mail, sind aus dem Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer nicht mehr wegzudenken. Recherchen erfolgen inzwischen größtenteils über das Internet, dienstliche Mails ersetzen immer mehr den Briefverkehr. Aber es wird über den Dienst-PC vielfach auch privat gesurft und das dienstliche Postfach auch für private Mails genutzt. Gerade diese private IT-Nutzung am Arbeitsplatz zieht jedoch eine ganze Reihe rechtlicher Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach sich.
5 minProblemkreis der Benutzung von Internet und Telefon zu privaten Zwecken - eine FAQ
Ist die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen wie Internet und Telefon zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidrig?Ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer das Internet entgegen einem ausdrücklichen Verbot des Arbeitgebers für private Zwecke nutzt? Diese und viele weitere Fragen werden in den nachfolgenden FAQ beantwortet.
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