Irreführende Werbeaussagen

OLG Franfurt: Keine Irreführung bei Werbung mit „Sicher, günstig, schnell“!

Ein Spezialfall der Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist die per se unzulässige Werbung mit Verbraucherrechten. Doch wann liegt eine solche vor? Diese Problematik behandelte das OLG Frankfurt a. M.

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LG Koblenz: Aussage „100% Rohkost“ irreführend, wenn Produkt zuvor erhitzt

Um ihren Produkten zu einem naturbelassenen Image zu verhelfen, greifen Unternehmen in die Trickkiste der Werbeaussagen. Dass hierbei die Grenzen des Irreführungsverbots teilweise überschritten werden, zeigt ein Urteil des LG Koblenz am Beispiel eines Kokosnussöls.

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Blickfangwerbung: Was Sie als Online-Händler beachten müssen!

Für die Blickfangwerbung gelten im Vergleich zur „normalen“ Werbung einige Besonderheiten, die sich im Hinblick auf die Rechtsprechung der letzten Jahre herausgebildet haben.

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Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Was ist erlaubt, was nicht?

Wer erfolgreich sein will, muss werben - doch dabei lauern rechtliche Fallstricke. Ein häufiger Fehler ist die Werbung mit Selbstverständlichkeiten, welche die angesprochenen Verkehrskreise leicht täuschen kann.

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OLG Rostock: Bewerbung eines Fruchtnektars als „Saft“ ist irreführend

Darf ein Fruchtnektar als „Saft“ beworben werden? Dies verneinte das OLG Rostock in seinem Urteil vom 25.09.2019 (Az. 2 U 22/18).

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Wann ist die Werbung mit „versicherter Versand“ zulässig?

Die Werbung mit einem versicherten Versand stellt seit jeher mit einer der bekanntesten Abmahngründe dar. Was jedoch gilt, wenn ein versicherter zwar beworben wird, zugleich aber klargestellt wird, dass dieser nichts Besonderes ist?

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Aktuell: Werbung mit einem "sicheren Versand" wird abgemahnt

Derzeit mahnt ein bekannter Abmahnverband Händler ab, die mit einem sicheren Versand ihrer Ware werben.

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Abmahnungen wegen Werbung mit "CE-geprüft" und Co.

Diesmal: Die Werbung mit "CE-geprüft", "CE-zertifiziert“ oä. . Hier wird immer wieder abgemahnt. Vorwurf: Es handelt sich um eine Eigenerklärung des Herstellers ohne Prüfverfahren.

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Abmahnungen wegen Werbung mit "Originalware"

Wer nicht wirbt - der stirbt. Korrekt. Aber wer wirbt, muss dies auch richtig tun: Denn hier wird gerne abgemahnt - insbesondere wenn mit "Originalware" geworben wird.

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Aufgepasst beim Einstellen: Falsche Produktkategorie kann in die Irre führen

Das betrifft jeden Händler: Eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung liegt nicht nur bei Täuschung einer konkret genannten Eigenschaft einer Ware vor, sondern auch bzgl. der Zugehörigkeit einer Produktkategorie – beides sind wesentliche Merkmale einer Ware, so der BGH (Urteil vom 21.06.2018; I ZR 157/16). Also aufgepasst beim Einstellen von Produkten hinsichtlich der Produktkategorie – egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Handelsplattformen.

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Massiv: Irreführende Bewerbung von Holzmöbeln

Man liest es oft, aber stimmt es auch? Möbel werden gerne als Massivholzmöbel bzw. massiv beworben. Das macht was her – aber darf man das bei jeder Art von Holz? Jedenfalls gibt es eine DIN-Vorschrift, die die Bezeichnung von Möbel in Sachen massiv regelt. Wir schauen mal genauer hin….

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Klarstellung, bitte! BGH: Irreführung bei Blickfangwerbung nur durch klarstellende Hinweise vermeidbar

Die Blickfangwerbung ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ist sie bei Händlern beliebt, da sie wortwörtlich die Blicke potenzieller Kunden einfängt, andererseits sind hohe rechtliche Hürden zu nehmen. In seinem Urteil (Urt. v. 21.09.2017 - Az.: I ZR 53/16) stellte der BGH erneut fest, dass aufklärende Hinweise in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Blickfang ein Muss sind, um eine Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden.

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Vorsicht Falle: Werbung mit kostenlosem Rückversand

Viele Online-Händler werben mit der Aussage „kostenlosem Rückversand“, meist bezogen auf das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Allerdings wird dabei übersehen, dass es auch Fälle geben kann, in denen dies nicht zutrifft oder in denen dies vom Verkäufer sogar gesetzlich gefordert wird. In beiden Fällen wäre eine solche Werbung unzulässig.

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Schneller, besser, intensiver: Die reklamehaften Übertreibungen der Erotikwerbung

In der Werbung wird geprahlt, gepriesen und gnadenlos übertrieben – auch beim Geschäft mit der Lust. Das ist in Ordnung, solange die Übertreibung für jeden erkennbar ist. Problematisch wird es, wenn der Anschein erweckt wird, es handele sich um objektiv nachprüfbare Tatsachen. Die 3. Kammer für Handelssachen beim Landgericht Bielefeld hatte in diesem Zusammenhang erst kürzlich eine schlüpfrige Grenze zu ziehen (Urteil vom 11. 4. 2017, Az.: 12 O 82/16).

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Ganz wesentlich: Werbung für Komplettküchen muss Typenbezeichnung eingebauter Elektrogeräte enthalten

Für Online-Händler, die Produkte anbieten die aus mehreren Komponenten bestehen, ist ein interessantes Urteil durch das LG Braunschweig ergangen (Urteil v. 24.03.2016 – Az.: 21 O 2104/15). Nach Auffassung des LG ist die Typenbezeichnung von Komponenten, die für das Gesamtprodukt besonders wertbilden sind, eine wesentliche Information i.S.d. § 5a UWG und damit in der Werbung anzugeben.

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OLG Frankfurt a.M.: Keine irreführende Werbung über Herstellereigenschaft, wenn Werbender auch für Produkt haftet

Wer sich fälschlich als Hersteller eines Produkts bezeichnet, begeht eine irreführende geschäftliche Handlung gem. § 5 UWG. Insbesondere bei einem aus mehreren Komponenten zusammengesetzten Produkt ist die Grenze zwischen Montage und Herstellung oft fließend. Gem. § 4 Abs. 1 S. 2 ProdHaftG ist Hersteller, und damit haftungsrechtlich allein verantwortlich, wer eine Sache unter der Verwendung des eigenen Namens in den Verkehr bringt. In seinem Urteil vom 10.03.2016 hat das OLG Frankfurt a.M. klargestellt, dass der im haftungsrechtlichen Sinne allein Produktverantwortliche auch mit seiner Herstellereigenschaft werben darf (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.03.2016, 6 U 40/15).

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LG Berlin: Bezeichnung von preisreduzierten Waren als „im Outlet“ irreführend?

In „Outlets“ bzw. „Factory-Outlets“ haben Verbraucher die Möglichkeit Waren aus nicht mehr aktuellen Kollektionen, Rückläufer des Handels, B-Ware oder Ware aus Überproduktion zu günstigeren Preisen zu erwerben. Der Verkauf dieser besonders günstigen Markenware wird heutzutage auch über das Internet, dem sog. „Online-Outlet“, angeboten. Allerdings ist bei der Verwendung des Begriffs „im Outlet“ Vorsicht geboten. Ob die Bezeichnung beim Verkauf von preisreduzierten Waren im Einzelhandel irreführend ist, hat nun das LG Berlin mit Beschluss vom 05.04.2016 (Az.: 103 O 125/15) entschieden.

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BGH: Irreführende Werbung bei unzureichendem Warenvorrat

Werbung eines Discounters mit Smartphones zum Preis von 99,99 € stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar, wenn die beworbene Ware am ersten Aktionstag bis 14 Uhr vergriffen ist – so der BGH. Lockangebot eines Lebensmitteldiscounters als irreführende Werbung ist unzulässig: BGH konkretisiert die Voraussetzungen der Nr. 5 der Schwarzen Liste, lesen Sie mehr hierzu in unserem heutigen Beitrag.

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OLG Düsseldorf: Irreführende Werbung mit CE-Zeichen

Das OLG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Online-Händlerin, die u.a. Einrichtungsgegenstände anbietet, mit der Angabe „CE/TÜV/GS-geprüft“ werben durfte. Problematisch war dabei vor allem, dass es sich bei der Angabe „CE“ nicht um ein – durch eine mehr oder weniger unabhängige Stelle vergebenes – Prüfsiegel im klassischen Sinn handelt, sondern um eine gesetzlich verpflichtende Herstellerangabe innerhalb der EU.

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Werbung mit versichertem Versand

Einer der gängigsten Abmahngründe im Themenbereich „Versand“ ist der bloße Hinweis auf unversicherten Versand ohne nähere Erläuterungen dazu, dass der Verkäufer weiterhin etwa das Risiko des Versandsverlustes trägt. Doch auch umgekehrt droht beim Hinweis auf versicherten Versand eine Abmahngefahr. Dies wird im folgenden Artikel näher erläutert.

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