Elektrogesetz

LG Dortmund: Fehlende ElektroG-Kennzeichnung abmahnbar

LG Dortmund: Fehlende ElektroG-Kennzeichnung abmahnbar

Elektrogeräte müssen nach § 9 Abs. 2 Elektronikgerätegesetz (ElektroG) mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden. Das LG Dortmund hat nun entschieden, dass ein fehlender Hinweis ein Wettbewerbsverstoß darstellt, der abgemahnt werden kann.

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LG Ingolstadt: Elektroschrott-Rückgabe über Ladengeschäfte und Transportdienstleister kann im Online-Handel unzureichend sein

LG Ingolstadt: Elektroschrott-Rückgabe über Ladengeschäfte und Transportdienstleister kann im Online-Handel unzureichend sein

Online-Händler, die über mehr als 400 Quadratmeter an Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte verfügen, sind verpflichtet, Altgeräte durch Einrichtung eines geeigneten Rückgabesystems von Endnutzern unentgeltlich zurückzunehmen. Große Online-Händler mit bundesweiter Filialabdeckung setzen hierfür meist auf ein duales System und bieten zum einen die Rückgabe in Märkten als auch einen postalischen Rückversand an. Jüngst stufte das LG Ingolstadt auf Betreiben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aber ein eben solches Rücknahmesystem des Online-Handels von Saturn als unzureichend ein. Lesen Sie mehr zu den Hintergründen der Entscheidung.

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ElektroG: Fehlendes Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne kann wettbewerbswidrig sein

ElektroG: Fehlendes Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne kann wettbewerbswidrig sein

Das OLG Köln vertrat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2015 noch den Standpunkt, dass das fehlende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne keinen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstelle. Das OLG Frankfurt ist nun anderer Ansicht. Worauf sollten Händler jetzt achten?

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Deutsche Umwelthilfe: setzt Rücknahmepflicht von Altgeräten im Online-Handel erstmals gerichtlich durch!

Deutsche Umwelthilfe: setzt Rücknahmepflicht von Altgeräten im Online-Handel erstmals gerichtlich durch!

Das ElektroG sieht bereits seit 2016 eine Rücknahmepflicht von Altgeräten vor. Auf diese Rücknahmemöglichkeiten haben betroffene Online-Händler auf ihren Internetpräsenzen deutlich hinzuweisen. Erstmals wurde nun ein Online-Händler gerichtlich zur Einhaltung dieser Rücknahmepflichten verurteilt (Urteil des LG Duisburg vom 27.06.2019, Az. 21 O 84/18). Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

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LG Köln: Onlinehändler kann Lieferant von Elektrogeräten bei fehlender Registrierung im Sinne des ElektroG in Regress nehmen

LG Köln: Onlinehändler kann Lieferant von Elektrogeräten bei fehlender Registrierung im Sinne des ElektroG in Regress nehmen

Abmahnungen wegen Verstößen gegen das ElektroG kommen recht häufig vor. Insbesondere Onlinehändler müssen hier in vielen Fällen den Kopf für Versäumnisse des Herstellers bzw. Lieferanten hinhalten. Dass sich der Händler nicht alles gefallen lassen muss, zeigt eine aktuelle Entscheidung des LG Köln.

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Neuerung ab dem 01.05.2019 im Bereich des ElektroG: Es werden auch passive Elektro- und Elektronikgeräte von der Registrierungspflicht erfasst

Neuerung ab dem 01.05.2019 im Bereich des ElektroG: Es werden auch passive Elektro- und Elektronikgeräte von der Registrierungspflicht erfasst

Während bislang rein passive Elektro- und Elektronikgeräte ohne eigenständige aktive Funktion (z.B. Steckdosenleisten) vom sachlichen Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ausgenommen waren, werden auch rein passive Geräte ab dem 01.05.2019 registrierungspflichtig. Dies hat für Hersteller und Inverkehrbringer solcher Geräte massive Auswirkungen.

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FAQ zur Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten sowie zu den Informationspflichten nach dem ElektroG für Vertreiber

FAQ zur Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten sowie zu den Informationspflichten nach dem ElektroG für Vertreiber

Das neugefasste ElektroG sieht für bestimmte Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten bereits seit einiger Zeit eine neue Rücknahmepflicht von Altgeräten (kurz: EAG) und neue Informationspflichten vor. Konkret bedeutet dies für betroffene Onlinehändler, dass diese Rücknahmemöglichkeiten für Altgeräte in zumutbarer Entfernung zu ihren jeweiligen Endkunden im gesamten Bundesgebiet nachweisen müssen und – insbesondere auf ihren Internetpräsenzen – gegenüber den privaten Haushalten bestimmte Informationspflichten erfüllen müssten.

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Elektrogesetz-Novelle geplant

Elektrogesetz-Novelle geplant

Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode einen Arbeitsentwurf für eine Novelle des Elektrogesetzes vorlegen.

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Auch „passive“ Endgeräte fallen künftig unter das ElektroG

Auch „passive“ Endgeräte fallen künftig unter das ElektroG

Anders als zahlreiche andere EU-Staaten sieht die stiftung ear viele Elektrogeräte, die Ströme lediglich durchleiten, sogenannte „passive“ Geräte, bislang nicht im Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Ab dem 01.05.2019 passt die stiftung ear ihre Praxis dahingehend an und stuft auch passive Endgeräte als Elektro- oder Elektronikgerät ein; diese werden damit registrierungs- und meldepflichtig.

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ElektroG 2018: Der offene Anwendungsbereich für Elektro-/ Elektronikgeräte kommt – Stichtag ist der 15.08.2018

ElektroG 2018: Der offene Anwendungsbereich für Elektro-/ Elektronikgeräte kommt – Stichtag ist der 15.08.2018

Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich im Jahr 2018 auf umfassende Änderungen des ElektroG einstellen. Besonders wichtig: Zum 15.08.2018 tritt der sog. offene Anwendungsbereich in Kraft, so dass künftig wesentlich mehr Geräte als derzeit von den Regelungen des ElektroG erfasst sein werden. Zudem gibt es Änderungen bei den Kategorien und Gerätearten.

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Aufgepasst: Aktuelle Abmahnwelle wegen ElektroG-Verstößen beim Verkauf von batteriebetriebenen Uhren

Aufgepasst: Aktuelle Abmahnwelle wegen ElektroG-Verstößen beim Verkauf von batteriebetriebenen Uhren

Derzeit werden viele Verkäufer abgemahnt, die batteriebetriebene Uhren (insbesondere Armbanduhren) anbieten, für die kein (ordnungsgemäß) registrierter Hersteller im Sinne des ElektroG existiert. Wer solche Waren verkauft, sollte daher unbedingt prüfen, ob eine ordnungsgemäße Registrierung bei der Stiftung EAR im Sinne des ElektroG besteht. Ist diese nicht gegeben, müssten die Waren unverzüglich aus dem Verkehr genommen werden, da nicht verkehrsfähig.

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Klarstellung der Pflicht zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten durch Online-Händler

Klarstellung der Pflicht zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten durch Online-Händler

Seit der Neufassung des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) sind auch Online-Händler verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen.Die geplante Novellierung des ElektroG sieht eine Klarstellung dieser Rücknahmepflicht sowie einen Bußgeldtatbestand gegen sich rechtswidrig verhaltende Online-Händler vor.

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Bußgeld für Rücknahmerverweigerer von Elektrogeräten – Gesetzgeber erklärt Verstoß zur Ordnungswidrigkeit

Bußgeld für Rücknahmerverweigerer von Elektrogeräten – Gesetzgeber erklärt Verstoß zur Ordnungswidrigkeit

Ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro drohen zukünftig denjenigen die ihrer Rücknahmepflicht aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht nachkommen. Dies ergibt sich aus einem neuen Gesetz, dass der Bundestag am 15. Februar 2016 verabschiedet hat. Die Gesetzesneuerung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft und soll die Durchsetzung der Rücknahmepflicht unterstützen.

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Entsorgungsvorgaben für den in Deutschland ansässigen Online-Händler bei Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) in der EU

Entsorgungsvorgaben für den in Deutschland ansässigen Online-Händler bei Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) in der EU

In Deutschland ansässige Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte (im Folgenden „EEG“) in EU-Mitgliedsstaaten vertreiben wollen, haben die Entsorgungsvorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über EEG zu beachten. Diese Richtlinie ist in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in deutsches Recht umgesetzt worden. Wenn Sie genauer wissen, welche Entsorgungsvorgaben Sie als in Deutschland ansässiger Onlinehändler bei Vertrieb von EEG in der EU zu erfüllen haben, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag im Antwort & Frage Format. Der Beitrag endet mit einer Empfehlung der IT-Recht Kanzlei, wie sich in Deutschland ansässige Online-Händler bei Vertrieb von EEG in der EU in der Praxis verhalten sollten.

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Umsetzungsfrist für Rücknahme von Elektrogeräten abgelaufen: Deutsche Umwelthilfe spricht erste Abmahnungen gegen Versandhändler aus

Umsetzungsfrist für Rücknahme von Elektrogeräten abgelaufen: Deutsche Umwelthilfe spricht erste Abmahnungen gegen Versandhändler aus

Das 2015 novellierte Elektrogesetz stellt viele Händler vor Umsetzungsschwierigkeiten, sodass der Gesetzgeber eine „Gnadenfrist“ für die Umsetzung eingeräumt hatte. Am 24.7.2016 lief für Händler die Umsetzungsfrist für die Schaffung von Rückgabestellen von Elektroschrott allerdings ab. Kurz darauf wurden die ersten Abmahnungen ausgesprochen. Sowohl stationärer Handel als auch der Versandhandel sind von den umfassenden Pflichten betroffen. Ausgerechnet die Branchen-Riesen Amazon und Ikea verstoßen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zufolge gegen die neuen Rücknahmepflichten. Abmahnungen drohen natürlich auch anderen Shops, sodass dieser Beitrag auch in Erinnerung rufen will, welche wesentlichen Pflichten nach dem Elektrogesetz vorgesehen sind.

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Deadline: Rücknahmepflicht für (bestimmte)  Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten muss bis zum 24.07.2016 umgesetzt werden!

Deadline: Rücknahmepflicht für (bestimmte) Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten muss bis zum 24.07.2016 umgesetzt werden!

Auf bestimmte Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten kommt ab dem 24.07.2016 eine neue gesetzliche Pflicht zu, diejenige zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten. Hier gilt es als Händler, zeitnah die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, auch um Abmahnungen zu vermeiden. Wir informieren Sie in diesem Beitrag über die neuen Pflichten.

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Pflichtbenennung eines Bevollmächtigten bei Onlinevertrieb von Elektrogeräten in anderen EU-Staaten

Pflichtbenennung eines Bevollmächtigten bei Onlinevertrieb von Elektrogeräten in anderen EU-Staaten

Onlinehändler in Deutschland, die Elektro- und Elektronikgeräte in anderen EU-Staaten vertreiben, müssen im jeweiligen Lieferstaat einen Bevollmächtigten benennen, der für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten verantwortlich ist. Die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten gilt für alle Onlinehändler, die Elektrogeräte in anderen EU-Staaten vertreiben unabhängig von der Größe ihres Lagers. Ein Zuwiderhandeln wird in den EU-Staaten mit Sanktionen geahndet. Die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten in einem anderen EU-Staat schafft aber gerade für kleinere Onlinehändler erhebliche Probleme, insbesondere wenn Geräte in mehreren EU-Staaten vertrieben werden. Falls Sie mehr dazu wissen wollen, wie die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten umgesetzt wird, dann lesen Sie unseren aktuellen Beitrag.

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Für Hersteller von Elektrogeräten: Muster für Informationspflichten nach dem neuen ElektroG

Für Hersteller von Elektrogeräten: Muster für Informationspflichten nach dem neuen ElektroG

Sofern Sie Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des ElektroG sind, haben Sie aufgrund der Novellierung des ElektroG gegenüber privaten Haushalten umfassende, neue Informationspflichten im Internet zu beachten.

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Muster für Informationspflichten nach dem neuen ElektroG: für Vertreiber von Elektrogeräten im Internet

Muster für Informationspflichten nach dem neuen ElektroG: für Vertreiber von Elektrogeräten im Internet

Sofern Sie Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des ElektroG sind, und Sie die neue Rücknahmepflicht für Vertreiber („400qm-Regelung“) trifft, haben Sie auf-grund der Novellierung des ElektroG gegenüber privaten Haushalten umfassende, neue Informationspflichten im Internet zu beachten.

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Novelliertes ElektroG bringt umfassende neue Händlerpflichten – Auch bloße Vertreiber müssen handeln

Novelliertes ElektroG bringt umfassende neue Händlerpflichten – Auch bloße Vertreiber müssen handeln

Mit der Novelle des ElektroG setzt sich ein seit längerem zu beobachtender Trend fort: Pflichten, die originär in den Sphäre der Hersteller fallen werden zunehmend (auch) auf Vertreiberebene verlagert. Vertreiben Sie Elektro- und/ oder Elektronikgeräte? Dann sollten Sie sich mit den neuen Pflichten vertraut machen, denn das novellierte ElektroG ist am 24.10.2015 in Kraft getreten.

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