Elektrogesetz

Rücknahmestatistik nach ElektroG: Neuer Link für Impressum erforderlich!

Hersteller von Elektrogeräten sind verpflichtet, online über nationale Rücknahmequoten von Altgeräten zu informieren. Diese Pflicht wird idealerweise durch einen Link auf die offiziellen Statistiken des Umweltbundesamtes umgesetzt.

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Versand von Elektro(nik)geräten ins EU-Ausland - vermehrt Bußgeldverfahren

Was den Verkauf von Elektrogeräten in Deutschland betrifft, sind viele Hersteller, Importeure und Händler bereits sensibilisiert. Ohne Registrierung bei der Stiftung EAR geht nichts. Doch auch der Versand solcher Geräte ins Ausland ist tückisch.

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Verpflichtete Online-Händler müssen Rückgabe für Elektroaltgeräte anbieten

Das ElektroG verpflichtet bestimmte Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Laut OLG Düsseldorf reicht es für Online-Händler nicht, nur auf eine stationäre Rückgabe bei einem Dritten zu verweisen.

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Änderung des ElektroG: Neue Informationspflicht über Verwertungsziele

Der Bundesrat hat eine Änderung des Elektrogesetzes gebilligt, welche der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie dient. Hersteller im Sinne des ElektroG (zu denen auch Händler zählen können) trifft damit eine neue Informationspflicht über abfallwirtschaftliche Zielquoten.

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LG Dortmund: Größe von Tischleuchten ausreichend, um Mülltonnensymbol direkt anzubringen

Das Inverkehrbringen von Elektrogeräten geht mit einigen Pflichten einher - es muss etwa unmittelbar am Gerät das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne angebracht werden.

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LG Dortmund: Fehlende ElektroG-Kennzeichnung abmahnbar

Elektrogeräte müssen nach § 9 Abs. 2 ElektroG mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden. Das LG Dortmund hat nun entschieden, dass ein fehlender Hinweis ein Wettbewerbsverstoß darstellt, der abgemahnt werden kann.

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Elektroschrott-Rückgabe über Ladengeschäfte und Transportdienstleister kann unzureichend sein

Online-Händler mit über 400 m² Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Große Händler setzen meist auf ein duales System mit Rückgabe in Märkten und postalischem Versand. Das LG Ingolstadt bewertete jedoch ein solches System von Saturn auf Betreiben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als unzureichend.

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Wettbewerbswidrig: Fehlendes Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne

Das OLG Köln vertrat den Standpunkt, dass das fehlende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne keinen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstelle. Das OLG Frankfurt ist nun anderer Ansicht. Worauf sollten Händler jetzt achten?

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ElektroG: Hersteller müssen WEEE-Nummer auf Produktdetailseiten angeben

Hersteller müssen beim Online-Verkauf von Elektrogeräten ihre Registrierungsnummer angeben. Warum kann diese Vorgabe auch Händler betreffen und wie lässt sie sich online rechtssicher umsetzen?

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Deutsche Umwelthilfe: Rücknahmepflicht von Altgeräten

Das ElektroG sieht eine Rücknahmepflicht von Altgeräten vor. Auf diese Rücknahmemöglichkeiten haben betroffene Online-Händler auf ihren Internetpräsenzen deutlich hinzuweisen.

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Kann Händler nicht registrierten Elektrogeräte-Lieferanten in Regress nehmen?

Abmahnungen wegen Verstößen gegen das ElektroG kommen recht häufig vor. Insbesondere Händler müssen hier in vielen Fällen den Kopf für Versäumnisse des Herstellers hinhalten. Doch, Händler müssen sich nicht alles gefallen lassen.

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Registrierungspflicht auch für passive Elektrogeräte

Während bislang rein passive Elektronikgeräte ohne eigenständige aktive Funktion (z.B. Steckdosenleisten) vom sachlichen Anwendungsbereich des ElektroG ausgenommen waren, werden auch rein passive Geräte registrierungspflichtig.

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Elektrogesetz-Novelle geplant

Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode einen Arbeitsentwurf für eine Novelle des Elektrogesetzes vorlegen.

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Auch „passive“ Endgeräte fallen künftig unter das ElektroG

Ab dem 01.05.2019 passt die stiftung ear ihre Praxis an und stuft auch passive Endgeräte als Elektro- oder Elektronikgerät ein; diese werden damit registrierungs- und meldepflichtig.

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Änderung des ElektroG zum 15.08.2018 – was ändert sich bei der Registrierung?

Wer in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte in Verkehr bringen möchte, muss sich zuvor bei der Stiftung EAR unter der Marke des Geräts und in der zutreffenden Geräteart registrieren lassen. Auch Onlinehändler als Vertreiber müssen darauf achten, dass diese nur Geräte von ordnungsgemäß registrierten Herstellern anbieten. Durch eine Anpassung des ElektroG zum 15.08.2018 ändert sich nun auch einiges an der Registrierungspraxis.

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Gastbeitrag Reclay Group: Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) - erweiterte Registrierungspflichten und neue Gerätearten beachten!

Die Neuerungen des ElektroG bringen einige Änderungen mit sich, die neuerdings alle Produkte mit elektr(on)ische Komponenten zum 15.08.2018 weitergehend in die gesetzliche Pflicht nehmen – wir informieren Sie!

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Aufgepasst: Aktuelle Abmahnwelle wegen ElektroG-Verstößen beim Verkauf von batteriebetriebenen Uhren

Derzeit werden viele Verkäufer abgemahnt, die batteriebetriebene Uhren (insbesondere Armbanduhren) anbieten, für die kein (ordnungsgemäß) registrierter Hersteller im Sinne des ElektroG existiert. Wer solche Waren verkauft, sollte daher unbedingt prüfen, ob eine ordnungsgemäße Registrierung bei der Stiftung EAR im Sinne des ElektroG besteht. Ist diese nicht gegeben, müssten die Waren unverzüglich aus dem Verkehr genommen werden, da nicht verkehrsfähig.

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ElektroG 2018: Der offene Anwendungsbereich für Elektro-/ Elektronikgeräte kommt – Stichtag ist der 15.08.2018

Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich im Jahr 2018 auf umfassende Änderungen des ElektroG einstellen. Besonders wichtig: Zum 15.08.2018 tritt der sog. offene Anwendungsbereich in Kraft, so dass künftig wesentlich mehr Geräte als derzeit von den Regelungen des ElektroG erfasst sein werden. Zudem gibt es Änderungen bei den Kategorien und Gerätearten.

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Klarstellung der Pflicht zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten durch Online-Händler

Seit der Neufassung des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) sind auch Online-Händler verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen.Die geplante Novellierung des ElektroG sieht eine Klarstellung dieser Rücknahmepflicht sowie einen Bußgeldtatbestand gegen sich rechtswidrig verhaltende Online-Händler vor.

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Bußgeld für Rücknahmerverweigerer von Elektrogeräten – Gesetzgeber erklärt Verstoß zur Ordnungswidrigkeit

Ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro drohen zukünftig denjenigen die ihrer Rücknahmepflicht aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht nachkommen. Dies ergibt sich aus einem neuen Gesetz, dass der Bundestag am 15. Februar 2016 verabschiedet hat. Die Gesetzesneuerung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft und soll die Durchsetzung der Rücknahmepflicht unterstützen.

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