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Elektrogesetz

LG Dortmund: Fehlende ElektroG-Kennzeichnung abmahnbar

Elektrogeräte müssen nach § 9 Abs. 2 ElektroG mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden. Das LG Dortmund hat nun entschieden, dass ein fehlender Hinweis ein Wettbewerbsverstoß darstellt, der abgemahnt werden kann.

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Registrierungspflicht auch für passive Elektrogeräte

Während bislang rein passive Elektronikgeräte ohne eigenständige aktive Funktion (z.B. Steckdosenleisten) vom sachlichen Anwendungsbereich des ElektroG ausgenommen waren, werden auch rein passive Geräte registrierungspflichtig.

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ElektroG-Änderung: Neue Regeln für die Registrierung von Elektrogeräten

Wer Elektrogeräte in den Verkehr bringt, muss sich mit seiner Marke und Geräteart bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Auch Onlinehändler, die als Vertreiber agieren, müssen darauf achten, dass sie nur Geräte von ordnungsgemäß registrierten Herstellern anbieten. Durch eine Anpassung des ElektroG ändert sich nun einiges an der Registrierungspraxis.

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