Eintragungsfähigkeit von Marken

Marken sagen mehr als 1000 Worte: Zur Unterscheidungskraft und Täuschungsgefahr bei Marken

Das Deutsche Patent- und Markenamt (27 W (pat) 553/12) hat die Eintragung einer Wort- und Bildmarke eines Unternehmens zurückgewiesen, das sich sein "grill meister" – Logo schützen lassen wollte. Das Logo bestand aus einer grafisch dargestellten Wurst und den Worten "grill" und "meister". Das DMPA sah in diesem Logo lediglich eine Werbeaussage, die sachbezogen über die Qualität der Produkte informiere und somit auch nicht eintragungsfähig sei.

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Noch so 'n Spruch...Kieferbruch - wenn aus Sprüchen Marken werden

Kürzlich wurde „DAS LEBEN IST KEIN PONYHOF“ in Klasse 25 für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Wird diese Marke nun ohne Genehmigung des Inhabers geschäftlich genutzt, droht der markenrechtliche Kieferbruch: Eine Abmahnung. Die IT Recht Kanzlei analysiert in diesem Beitrag die Gefahren der Nutzung eines geschützten Spruches und gibt Tipps und Hinweise unter welchen Voraussetzungen ein Spruch oder Slogan als Marke geschützt werden kann.

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Domains sind keine Marken – Bundespatentgericht verneint Eintragungsfähigkeit einer rein beschreibenden Webadressee

Der Ausdruck “fashion.de” ist für Waren aus den Bereichen Bekleidung, Accessoires und Wohnutensilien nicht als Marke eintragungsfähig. Dies hat das Bundespatentgericht aktuell entschieden (Beschluss vom 18. Januar 2012, Az. 29 W (pat) 525/10) und grundlegend klargestellt: Aus der Einzigartigkeit einer Internetdomain folgt noch lange nicht deren Unterscheidungskraft. Die bloße Anfügung einer Endung wie “.de” reiche nicht aus, um aus einem rein beschreibenden Begriff einen kennzeichnenden Herkunftshinweis zu machen.

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Die „XXXL“- Marke - Keine Eintragungsfähigkeit von charakteristischem Werbebegriff

Trotz intensiver Verwendung bei Plakatwerbung, Print-Inseraten, Rundfunk-Spots und TV-Kampagnen: Die Buchstabenfolge „XXXL“ hat sich – isoliert betrachtet – nicht als Herkunftshinweis durchgesetzt und kann daher nicht als Wortmarke eingetragen werden.

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Das Auge prüft mit: Zum Gesamteindruck bei Kombinationsmarken

Was zählt ist der Gesamteindruck, oder? Die Richter (BPatG, Beschluss vom 12.01.2011, 29 W (pat) 157/10) entschieden, dass eine aus Text- und Bildelementen bestehende Kombinationsmarke eintragungsfähig ist, wenn dem Gesamtpaket „eine Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden kann“. Sobald eine grafisch charakteristische Gestaltung vorliegt, sei es darüber hinaus nicht erforderlich, dass die verwendete Wortfolge isoliert betrachtet einen Hinweis auf die Herkunft der Ware gibt. In diesem Fall könne der Textbestandteil auch lediglich beschreibender Natur sein. Fall

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Wind in den Segeln: „PARASAIL“ ist als Marke eintragungsfähig

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 27.04.2010 (Az. 20 U 185/09) entschieden, dass das Zeichen „PARASAIL“ unterscheidungskräftig und also als Marke eintragungsfähig ist.

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Voraussetzungen: für die Anmeldung einer 3D-Marke

Das Bundespatentgericht hat entschieden (Beschluss vom 15.09.2010, Az. 25 W (pat) 8/09), dass eine dreidimensionale Marke in Deutschland keinen Schutz erlangen kann, wenn die Darstellung der Marke nicht eindeutig und zu ungenau ist.

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„Lego-Stein“-Abbild: nicht als europäische Marke eintragbar

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden (Rechtssache C-48/09 P), dass ein dreidimensionales Abbild des „Lego-Steins“ nicht als europäische Marke eingetragen werden kann.

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BPatG: Das Wort „Dynamic“ ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig

Mit der Frage der fehlenden Unterscheidungskraft hatte sich das Bundespatentgericht (Beschluss vom 27.07.2010 Az: 28 W (pat) 83/09) zu befassen. Nach Ansicht des Gerichts fehlt es bei der Wortmarke „Dynamic“ an der Unterscheidungskraft, weil diese einen beschreibenden Begriff beinhaltet.

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BGH: Das Wort „Hey!“ ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig

Mit der Frage der fehlenden Unterscheidungskraft hatte sich zuletzt der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.01.2010; Az: I ZB 32/09 – hey!) zu befassen. Nach Ansicht des BGH fehlt es an der Unterscheidungskraft dann, wenn die Wortmarke einen Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs enthält und damit nicht geeignet ist vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden.

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EuGH: Ein Ausrufezeichen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Ausrufezeichen nicht als Marke eingetragen werden kann. So seien "simple Ausrufezeichen" schon gar nicht unterscheidungsfähig. Der Kläger habe auch nicht nachgewiesen, dass die Marken gemeinschaftsweit Unterscheidungskraft durch Benutzung erworben haben.

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Kein Markenschutz: für den Slogan "Ohne Probleme einfach los"

Da Wortmarken aus mehreren Wörtern bestehen können, ist es grundsätzlich auch möglich, einen Werbeslogan schützen lassen. So finden sich in dem Markenregister unzählige aus der Werbung bekannte Slogans von "Nichts ist unmöglich" über "Gute Preise - Gute Besserung" und "Geiz ist Geil" bis "Bitte ein Bit" und "Ich liebe es" Dennoch ist die Anmeldung eines Slogans nicht unproblematisch.

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Bundespatentgericht entscheidet über die Eintragungsfähigkeit der Marke „SIMVA“2347

Gegen die seit dem 07. Februar 2003 unter der Nummer 302 44 791 im deutschen Markenregister eingetragene Marke SIMVA war Löschungsantrag gestellt worden, da sie sich an den International Nonproprietary Name (INN) - aus dem Englischen übersetzt: internationaler markenfreier Name - "Simvastatin" anlehne und folglich nicht eintragungsfähig sei.

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Bundespatentgericht entscheidet über Eintragungsfähigkeit einer Bildmarke in gelb-oranger Farbabstufung

Bei den Markenanmeldungen gibt es immer mal wieder diese bohrende Frage: Wird die Marke zur Eintragung zugelassen oder nicht. In einem von dem Bundespatentgericht am 19. September 2007 entschiedenen Fall (Az: 29 W (pat) 27/06) ging es um Eintragungsfähigkeit einer farbigen Bildmarke in gelb-oranger Farbabstufung.

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Slogan „Kleben Sie noch – oder frankieren Sie schon?“ als Marke teilweise eintragungsfähig

Auch Werbeslogans sind als Marke grundsätzlich eintragungsfähig. Werbeslogans werden an den selben Maßstäben gemessen, wie auch einfache Wortmarken. So können gewisse Schutzhindernisse auch der Eintragung eines Werbeslogans als Marke entgegenstehen.

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Akronym als Marke – Mehrdeutigkeit keine Garantie für erfolgreiche Eintragung

Markenschutz ist wichtig. Bei gewerblicher Tätigkeit kann es unglaublich wertvoll sein, den Namen eines Produkts schützen zu lassen, um es ausdrücklich von anderen Produkten auf dem Markt abzuheben. Die Bandbreite markenfähiger Begriffe ist natürlich groß, die nicht markenfähiger Begriffe allerdings auch. So stellen auch die Akronyme eine Typgruppe von Begriffen dar, deren Eintragungsfähigkeit ungewiss ist und mittlerweile häufig verneint wird.

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„Grana“ keine Gattungsbezeichnung für Käsesorten, daher gilt Markenschutz

Das Europäische Gericht Erster Instanz hat am 12. September 2007 (Az.: T-291/03) entschieden, dass es sich bei dem Begriff “grana“ nicht um eine Gattungsbezeichnung handelt, für die Markenschutz nicht gelte. Die Bezeichnung „grana biraghi“ ist somit nicht eintragungsfähig, da der Eintragung die Rechte aus den älteren Marken „grana“ und „grana padano“ entgegenstehen.

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Eintragung zu Wortkombination MP3 Surround nicht als Marke eintragungsfähig

Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft im Eintragungsverfahren bestimmte Voraussetzungen, die für die Eintragung einer Marke unbedingt erfüllt sein müssen. Dazu gehört auch die Unterscheidungskraft des um Eintragung ersuchten Begriffes, die z.B. nicht gegeben ist, wenn es sich um einen rein beschreibenden Begriff handelt. Im Beschluss einer Beschwerdesache vom 24.04.2007 hat das Bundespatentgericht hierzu im Falle der Wortkombination „MP3 Surround“ Stellung genommen, was im Folgenden kurz dargestellt werden soll.

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