Vertragsgestaltung mit einem freien Mitarbeiter
Verträge mit „freien Mitarbeitern“ werden oft sehr stiefmütterlich behandelt. Der IT-Recht-Kanzlei sind Fälle bekannt, in denen freie Mitarbeiter tatsächlich jahrelang eine Software für ihren Auftraggeber erstellen, ohne dass ihr Verhältnis auf solide vertragliche Grundlage gestellt wurde. Trennen sich die Parteien, dann stellt sich plötzlich die Frage hinsichtlich Kündigungsfristen, Urlaubsansprüchen, Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen und Scheinselbständigkeit. Die Antworten auf diese Fragen bergen für beide Parteien oft unangenehme Überraschungen.
Gesellschaftler
Beitrag von Max Wittig
19.03.2017, 15:39 Uhr
Vielen Dank für ausführliche Informationen. Kann man den Vertrag mit dem ausländischen (nicht-EU) Freelancer abschliessen? Wie läuft es steuerlich ab?
Danke Max
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