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Leserkommentar zum Artikel

Ungenaue Lieferzeiten: werden aktuell abgemahnt

Derzeit werden Online-Händler abgemahnt, die hinsichtlich der Lieferzeiten wie folgt informieren: "Lieferzeit: 1-2 Werktage nach Zahlungseingang." Diese Angabe sei nicht transparent genug und verstieße damit gegen Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB. Schließlich könne der Verbraucher nicht wissen, wann die Zahlung auf dem Konto des Händlers gutgeschrieben wird. Ebenso dürften Angaben wie "Lieferzeit: 1-2 Tage" oder "Lieferzeit: 1-2 Werktage" problematisch sein, bei denen ein Hinweis auf den Beginn der Lieferfrist vollständig fehlt.

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Zahlung mit PayPal

Beitrag von Lina
19.02.2017, 17:02 Uhr

Guten Tag, der Text Ihrer Handlungsanweisung lautet "Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen...." Was Vorkasse angeht, ist das verständlich aber aus dieser Formulierung ergibt sich doch die Annahme, dass bei Zahlung mit PayPal (=andere Zahlungsart) die Frist automatisch am Tag nach Vertragsschluss beginnt. Der Vertragsschluss kommt ja aber schon durch Klick auf den Kaufen-Button zustande und nicht erst durch die PayPal-Zahlung. Der Kunde wird zwar automatisch zu PayPal weitergeleitet, kann aber die Zahlung nochmal abbrechen (die Zahlung kann er dann später über einen entsprechenden "Jetzt bezahlen" Link in der Bestellbestätigungs-Email nachholen). Wenn die Frist am Tag nach Klick auf den Kaufen-Button (=Vertragsschluss) beginnen würde, müsste die Ware ja evtl. versendet werden bevor der Kunde die Zahlung mit PayPal vornimmt. Sollte hier nicht vielleicht eine Umformulierung erfolgen wie z.B. "Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung mit PayPal am Tag nach Bestätigung der Zahlungsanweisung oder bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen...." Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Lieferzeiten von Jutta Busch, 27.11.2019, 17:13 Uhr

    Ich schließe mich der Meinung meiner Vorgänger an. Bin nun total verunsichert. Ich finde auch dass nach Zahlungseingang richtiger wäre. Wie sieht es denn nun aus? Kann man das schreiben oder nicht?

  • Lieferzeit von Max Landberg, 11.02.2018, 19:06 Uhr

    Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich bin der Meinung, wenn ich "sofort nach Zahlungseingang" schreibe (bei den Artikeln) und bei "Zahlungsbedingungen" extra noch erkläre dass wir nur per Vorkasse liefern und die Lieferung immer erst nach Zahlungseingang erfolgt, dann sollte dieser Text rechtlich... » Weiterlesen

  • Lieferung erst nach Zahlungseingang von Axel Umpfenbach, 25.11.2015, 12:31 Uhr

    Sie schreiben, dass die Formulierung "Lieferung erst nach Zahlungseingang" nicht Rechtens wäre. Das LG Hamburg entschied am 12.11.2008 (Az: 312 O 733/08) aber dass genau diese Formulierung sehr wohl Rechtens ist. Auf welches Urteil bezieht sich Ihre Aussage? mfg Axel Umpfenbach

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