BGH: Beim Grundpreis werden Gratis-Zugaben mit einberechnet
Mit Urteil vom 31.10.2013 (Az.: I ZR 139/12) hat der BGH entschieden, dass der Grundpreis durch das Einkalkulieren der zum Angebot kostenlos beigefügten Einheiten berechnet werden darf und in diesem Verhalten kein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu sehen ist.
kein
Beitrag von Ulrich Schmid
15.02.2017, 14:49 Uhr
Der Grundpreis ist dazu da, unterschiedliche Größen auf ein einheitliches Maß umzurechnen. So wird zum Beispiel für eine 0,33l Flasche durch das Multiplizieren mit 3,03 der Preis für einen Liter errechnet. Dieser Literpreis ist dann mit anderen Literpreisen direkt vergleichbar. Bei einer Beigabe von 2 Literflaschen zu schon vorhandenen Literflaschen gibt es nichts umzurechnen – alle Flaschen haben die gleiche Größe.
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