Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
Das ist von unserer Regierung ausdrücklich so gewollt ...
Beitrag von Angst
09.09.2009, 22:19 Uhr
Das mit den Abmahnungen ist auch für mich der Grund gewesen, mein Kleingewerbe in Deutschland einzustellen. Meine Ware konnte ich 20 Jahre lang in einem Briefumschlag versenden. Seit dem 1.1.2009 soll ich dafür nun einen Entsorgungsvertrag abschließen. Und das als Kleingewerbe. Zusammen mit den Gebühren für den Computer (GEZ), IHK-Gebühren und eben nun dem Entsorgungsvertrag (für Briefumschläge !) ist dann locker schon mal ein Monatsverdienst weg. Ohne mich.
Zu meine Titel: Die Zeitschrift CT (Heise) hat zu diesem Thema umfangreiche Recherchen angestellt, das sie selbst auch betroffen waren.
Dort war auch ein Interview mit einem der Verantwortlichen. Sinngemäß, so weit ich mich erinnere, ging das dann so:
Diese hohen Streitwerte, die Folgekosten für die Betroffenen, also das was man am Ende bezahlen muss (schon mal einige tausend Euro), das ist von unserer Regierung so gewollt.
Als Grund wurde angegeben:
Diese Geldbeträge sollen quasi schon die Bestrafung für das Vergehen sein. Die Abmahngebühr ist die vorweggenommene Strafe. Ansonsten würde es ja zu einer Prozesslawine kommen.
Jedenfalls stand dort zu lesen, das alles so bleiben soll wie es ist und ich lache immer, wenn ich lese, das einige Betroffene von unserer Regierung erwarten, sie soll da etwas ändern.
Machen sie nicht ! Die haben sich das so ausgedacht und finden das gut so.
Dann wurde noch die Frage gestellt, warum die erste Abmahnung nicht grundsätzlich kostenfrei ist, so wie im Ausland. Darauf gab es nur ausweichende Antworten.
Ich kann jedem Kleingewerbe, das auch darunter leidet, nur raten, ins Ausland zu gehen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 39 Kommentare vollständig anzeigen
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Großartig! Update? von Elke Fleing, 21.06.2016, 12:53 Uhr
Hallo, eine extrem hilfreiche und übersichtliche Zusammenstellung. Gibt es dafür mal ein Update? Vermutlich ist ja nicht mehr alles aktuell, oder?
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Logbuch meiner Abmahnung von Funpac, 24.08.2012, 14:32 Uhr
Ich wurde abgemahnt und habe mich außergerichtlich einigen können. Hier das Logbuch: https://docs.google.com/document/pub?id=12ADvdyi4_13rFFATmI2pHED27GdmrR6u1Urk8_6p0eE vielleicht hilft es jemandem weiter.
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Eine tolle Zusammenstellung- vielen Dank von Torsten Krüger - xtcModified eCommerce Shopsoftware, 18.01.2011, 10:36 Uhr
Die Liste würde sich so mancher sicherlich als PDF wünschen. ;-) Grüße Torsten
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Auftreten als Verbraucher/Privater trotz Unternehmereigenschaft bei eBay von Elinor Hopfenzitz, 27.12.2010, 09:21 Uhr
Guten Tag, wenn man das liest, gewinnt man den Eindruck, dass es problemlos möglich ist, sich als privater Verkäufer bei eBay anzumelden und dann eine Vielzahl von Artikeln mit dem Vermek NEU zu verkaufen. Meine Information ist dahingehend, dass ein Verkäufer, der neue Artikel verkauft, gewerblich... » Weiterlesen
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!?!!?!?!? von Artedition, 12.08.2010, 21:37 Uhr
Das ist doch alles der komplette Wahnsinn. ENDE !!!.... Dauert nicht mehr lange. MfG
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Sehr hilfreiche Zusammenstellung von Herbert Huber, 02.03.2010, 15:00 Uhr
Danke für diese sehr hilfreiche Zusammenstellung. Leider kann grundsätzlich wegen jedem und allem abgemahnt werden. Es ist eine sekundäre Frage, ob die Abmahnung zurecht erfolgte. Irgendwer wird schon zahlen und dann lohnt sich die Sache für den Abmahner. Ich vermisse auch gängige Abmahngründe,... » Weiterlesen
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Endlich! von Unbekannt, 22.02.2010, 06:19 Uhr
Bin so froh, endlich einen "Leitfaden" gefunden zu haben, der einem erklärt, was man bei einer Abmahnung tun soll. Als Otto-Normal-Bürger gerät man ja leicht in Panik, wenn man ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei erhält. Jedenfalls: vielen Dank dafür!
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It-Recht-Shop von , 15.02.2010, 10:58 Uhr
Liebes It-Recht-Team! Wie man anhand der vielzähligen Kommentare zu diesem Artikel sieht, ist das "Abmahnungs-Thema" ein ganz brisantes. Deshalb ist es um so verwunderlicher, wieso Sie nicht schon auf Ihrer Hauptseite Ihre Hilfe diesbezüglich anbieten, sondern erst im "IT-Recht-Shop"..?? Ich denke... » Weiterlesen
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Abmahnung- Unterlassungserklärung von Michael Effgen, 05.02.2010, 07:50 Uhr
Was bedeutet eine Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gleichwohl rechtsverbindlich? Zu was verpflichtet man sich denn da und worin besteht der Unterschied zur modifizierten Unterlassungserklärung? Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen!
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Umfangreiche Zusammenstellung mit großem Mehrwert! von P. Miehling, 05.01.2010, 15:17 Uhr
Sehr geehrte Rechtsanwälte, sehr geehrter Herr RA Keller, vielen Dank für die kontinuierlich aktualisierte Liste. Es freut mich, dass es inzwischen eine wachsende Anzahl von Kanzleien gibt, die Ihren gesammelten Erfahrungsschatz interessierten Besuchern Ihrer Webseite kostenfrei zur Verfügung... » Weiterlesen
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