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Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen - ab dem 01.02. 2017 schon wieder neue Informationspflichten für Händler

Im Januar 2016 mussten Online-Händler das erste Mal zittern. Die ODR-Verordnung trat in Kraft und sorgte für neue Informationspflichten im E-Commerce. Nachdem die Shop-Betreiber diese erste Hürde genommen hatten, wurden sie im April 2016 erneut in die Pflicht genommen. Doch ein Ende der Informationspflichten ist noch nicht in Sicht! Ab Februar 2017 kommt auf Online-Händler eine weitere Informationspflicht zu. Wie Sie diese erfüllen können, erfahren Sie im aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Kleinbetriebe unter 10 Personen

Beitrag von Leser
23.09.2016, 18:55 Uhr

Bedeutet dies, dass sämtliche Informationen fehlen dürfen? Auch die Informationen aus April 2016?

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