Gelockerte Kriterien für Datenschutzbeauftragte und verschärfte Sanktionen bei Zuwiderhandlungen – Teil 6 der Serie zur DSGVO
Der sechste und letzte Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) behandelt die neuen Voraussetzungen, die künftig zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zwingen werden, und setzt sich mit den weitreichend verschärften Sanktionen bei Zuwiderhandlungen auseinander, bevor ein Ausblick die Serie abschließt. Werden Online-Händler auch künftig je nach Größe ihres Gewerbes gehalten sein, einen Beauftragten mit der Überwachung ihrer Datenverarbeitungsvorgänge zu betrauen? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen einzelne Verordnungsvorschriften? Mehr zu diesen Fragen lesen Sie in den folgenden Absätzen.
An der Bestellpflicht ändert sich nichts
Beitrag von Stefan Beyer
08.09.2016, 10:23 Uhr
Der bundesdeutsche Gesetzgeber wird die Möglichkeit der DSGVO, national niedrigere Bestellschwellen für den DSB vorzusehen, nutzen. Damit bleibt voraussichtlich alles wie es ist. Der aktuelle Referentenentwurf zum ABDSG des BMI (veröffentlicht auf netzpolitik.org) bestätigt dies.
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