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Leserkommentar zum Artikel

Rechtssicherer Online-Verkauf von Waren an Verbraucher im EU-Ausland praktisch unmöglich

Der grenzüberschreitende Warenverkehr hat eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU. Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Kaufverträge anwendbaren Rechts geht. Zwar können Unternehmer grundsätzlich per AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.

» Artikel lesen


D.

Beitrag von Maier-Schaze
03.09.2016, 11:26 Uhr

Sehr geehrter Herr Huber,

ich bin längst darüber enttäuscht, wie viele Hürden die EU den kleinen Händlern macht. Einige Zusammenhänge, die Sie beschrieben haben, kannte ich jedoch nicht. Gratulation!

Vor etwa 1.5 Jahren habe ich als Geschäftsführer einer Elektronikfirma in Deutschland den EU-weiten Verkauf aus folgenden Gründen gestoppt: 1. Verkaufte Downloads müssen in dem Land versteuert werden (Umsatzsteuermäßig), in dem die erworben wurden. 2. Die Verpackungsverordnung eines jeden EU-Landes ist zu beachten. Es fallen je Land Entsorgungsgebühren und Gebühren für die Registrierung an. 3. Beim verkauf von Elektrogeräten ist es ähnlich wie beim Punkt zuvor: Registrierung und Entsorgungsgebühren fallen an.

Fazit: Die EU hat die kleinen Händler komplett vom Markt verdrängt. Nur noch die großen Firmen können am EU-Markt teilnehmen, die es sich leisten können, je Land eine Vertretung zu haben, die auch die rechtlichen Aspekte des Handelns beherrscht.

M.f.G. ein ehemaliger EU-Befürworter.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Nicht mehr aktuell von F. Walther, 09.02.2024, 00:54 Uhr

    Leider ist dieser Artikel seit 2013 nicht mehr aktualisiert worden. Mit der EU-Verbraucherrichtlinie (VRRL) und einigen anderen Änderungen wurden die Regelungen mittlerweile viel stärker harmonisiert, was den Verkauf erheblich vereinfacht. Liebe IT-Kanzlei, hier wäre mal ein Update fällig!

  • Internetmarkt von Dominic, 09.05.2017, 13:08 Uhr

    Ich habe Erfahrung im herkömmlichen Auslandshandel, aber der Internetmarkt war für mich neu. Deswegen wandte ich mich bei der Einführung meines Projektes gleich an Fachleute. Auf Empfehlung wählte ich Nowe Kolory und ich bereue es nicht. Sie haben mir beim Einschließen eines neuen Marktes geholfen... » Weiterlesen

  • Online-Verkauf im Ausland von Karl T., 20.02.2017, 10:57 Uhr

    Vor einigen Monaten kam mein Geschäftspartner auf die Idee, mit unserem Internetgeschäft mit Computerartikeln auf schwedischem Markt zu expandieren. Die Analyse ergab, dass die finanzielle Belastung und der Arbeitsvolumen, die mit einem solchen Unterfangen verbunden sind, der Realisierung unserer... » Weiterlesen

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