Leserkommentar zum Artikel

Verkäufer von Beleuchtungskörpern/Leuchtmitteln/Lampen aufgepasst: Abmahnungen wegen zu hohen Quecksilberwerten im Umlauf

Derzeit kursieren wieder vermehrt Abmahnungen, die einen zu hohen Quecksilbergehalt bei Beleuchtungskörpern beanstanden. Auch wenn dieser doch sehr technische Umstand grundsätzlich eher kein Verkäuferthema ist, sollten Händler, die Beleuchtungskörper im Sortiment haben, wachsam sein.

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Beitrag von Eduard
19.08.2016, 21:27 Uhr

Gilt es für so genannte LED Lampen auch ? Oder haben diese mit gefährliche Stoffe nichts zu tun?

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