Ab 2018: Änderungen für den Online-Handel durch neue EU-Datenschutzgrundverordnung
Nach jahrelangen Diskursen und Verhandlungen ist am 04. Mai 2016 die komplexe europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet worden, die Prognosen zufolge das in Deutschland geltende Datenschutzrecht weitgehend auf den Kopf stellen sollte. Tatsächlich bringt das seitenreiche Regelwerk vor allem im Bereich der Verantwortlichenpflichten und Betroffenenrechte wesentliche Neuerungen mit sich, greift auf der anderen Seite aber auch auf bekannte und altbewährte Datenschutzgrundsätze zurück. Die Änderungen und Vorgaben, denen sich insbesondere der Online-Handel künftig gegenübersehen wird und die zwingend eine Berücksichtigung werden erfahren müssen, sollen nachfolgend in einem ersten Überblick mit Bezügen auf das geltende Recht dargestellt werden.
DSGVO
Beitrag von Ernst Jochen
02.08.2016, 10:32 Uhr
Leider sind die Angaben zur Altersgrenze (Art. 8 DSGVO) unpräzise. Der nationale Gesetzgeber darf die Grenze von 16 Jahren nicht überschreiten.
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