Leserkommentar zum Artikel

Aktuelle Abmahnungen wegen Angabe "Voraussichtliche Versanddauer" als Lieferzeitangabe auf Amazon

Können Online-Händler ihre Waren nicht sofort liefern, stehen sie in der Pflicht, die Lieferzeit auf der Artikelseite anzugeben. Aktuell werden Online-Händler auf der Plattform Amazon wegen der Lieferzeitangabe "Voraussichtliche Versanddauer" abgemahnt. Die Abmahnerin bringt hierbei vor, dass die Lieferzeitangabe zu unbestimmt sei. Lesen Sie mehr zu den Hintergründen dieser Abmahnungen in unserem heutigen Beitrag.

» Artikel lesen


Veraussichtliche Versanddauer

Beitrag von auch Amazonverkäufer
22.07.2016, 14:23 Uhr

Auch wir bieten mit kostenlosem Versand an und haben keinen Einfluss auf das Anzeigen der Versanddauer.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Schadenersatz? von Amazonverkäufer III, 22.07.2016, 19:18 Uhr

    Wie sieht es mit einer Schadenersatzpflicht seitens Amazon aus, wenn man sich gegen eine Abmahnung wehrt und den Prozess verliert?

  • "voraussichtliche lieferzeit" von amazonverkäufer, 22.07.2016, 12:49 Uhr

    ich verkaufe auf amazon mit kostenlosem versand. auch bei mir wird die "voraussichtliche" lieferzeit angezeigt.

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei