Leserkommentar zum Artikel

Verhütung juristischer Unfälle im Online-Handel mit Kondomen

Den Umgang mit Kondomen sollte nicht nur der Endverbraucher sicher beherrschen, auch die Händler müssen einige Vorkenntnisse mitbringen. Denn wer Kondome bisher unter der Kategorie „Spielzeug“ verortet hat, wird umdenken müssen – der Gesetzgeber sieht die Sache nämlich anders.

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Der reine Wahnsinn

Beitrag von Jan Detlefsen
04.09.2009, 07:26 Uhr

An dem Beispiel sieht man in was für einem Paragrafen- und Regeldjungel wir leben. Hier ist nichts nachvollziehbares mehr zum Schutz des Verbrauchers zu erkennen, sondern nur noch Regel und Gesetze zum Selbstzweck. Ein Kondom auf dem ein CE Zeichen aufgedruckt ist wird also auf einmal unbrauchbar, weil es in eine Verpackung ohne CE Zeichen gesteckt wird?

Sicherlich kann man es so verpacken, dass es nicht dauerhaft hält, aber um das zu prüfen braucht man den Augenschein und keinen Paragrafenregen.

Der gute alte Menschenverstand geht mehr und mehr in solchen Gesetzesfluten unter, keiner muss mehr selber Denken, eine Gesetzt wird es schon Regeln. Zudem stinken solche Vorschriften extrem nach Hersteller Lobby. Man kennt die Reichweite der Pharmas in Berlin ja bereits.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Gültigkeit des CE-Kennzeichens von Unbekannt, 14.03.2009, 11:19 Uhr

    Guten Morgen, ich habe eben Ihren Artikel über Kondome im Handel gelesen. "sondern ausdrücklich auch auf Verpackung und Beilage (vgl. oben, zum Anhang I der Richtlinie 93/42/EWG). Die Gültigkeit des CE-Kennzeichens erlischt somit schon dann, wenn ein Händler Änderungen an der Verpackung der... » Weiterlesen

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