Leserkommentar zum Artikel

Verhütung juristischer Unfälle im Online-Handel mit Kondomen

Den Umgang mit Kondomen sollte nicht nur der Endverbraucher sicher beherrschen, auch die Händler müssen einige Vorkenntnisse mitbringen. Denn wer Kondome bisher unter der Kategorie „Spielzeug“ verortet hat, wird umdenken müssen – der Gesetzgeber sieht die Sache nämlich anders.

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Gültigkeit des CE-Kennzeichens

Beitrag von Unbekannt
14.03.2009, 11:19 Uhr

Guten Morgen, ich habe eben Ihren Artikel über Kondome im Handel gelesen. "sondern ausdrücklich auch auf Verpackung und Beilage (vgl. oben, zum Anhang I der Richtlinie 93/42/EWG). Die Gültigkeit des CE-Kennzeichens erlischt somit schon dann, wenn ein Händler Änderungen an der Verpackung der Kondome vornimmt, ohne hierzu autorisiert und in das Bewertungsverfahren einbezogen zu sein." Angenommen ich bestelle 1000 Kondombriefchen bei der Firma xy und beklebe diese Briefchen mit einem Aufkleber, erlischt mit dem Aufkleber die Gültigkeit des CE-Kennzeichens?

mit freundlichen Grüssen

renekleres@gmx.de

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Der reine Wahnsinn von Jan Detlefsen, 04.09.2009, 07:26 Uhr

    An dem Beispiel sieht man in was für einem Paragrafen- und Regeldjungel wir leben. Hier ist nichts nachvollziehbares mehr zum Schutz des Verbrauchers zu erkennen, sondern nur noch Regel und Gesetze zum Selbstzweck. Ein Kondom auf dem ein CE Zeichen aufgedruckt ist wird also auf einmal... » Weiterlesen

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