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Jugendschutz durch Abgabeverbot: Keine Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas mit und ohne Nikotin an Minderjährige

Kürzlich wurde eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Im Zentrum der Reform steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gesundheitsgefahren, die durch den Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas ausgelöst werden. Durch die bisherige Regelung in § 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wird nur die Abgabe von Tabak und tabakhaltigen Produkten an Minderjährige verboten. Dieses Verbot soll in Zukunft auf nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten sowie elektronische Shishas erweitert werden. Hierzu hat die Bundesregierung Änderung des § 10 JuSchG beschlossen, die derzeit im Bundestag diskutiert wird und von diesem noch verabschiedet werden muss.

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Doppelprüfung

Beitrag von Hubert
05.04.2016, 09:47 Uhr

Hallo zusammen,

gibt es dazu schon Informationen, wie genau die Prüfung im Shop erfolgen muss? Reicht es evtl. im Shop das Geburtsdatum abzufragen und bei der Zustellung das Alter zu prüfen?

Viele Grüße

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