Oftmals Datenschutzprobleme beim Umgang mit Kundendaten beim Unternehmensverkauf
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat kürzlich Verkäufer und Käufer eines Unternehmens wegen eines Verstoßes gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften im Umgang mit Kundendaten mit einem erheblichen - mittlerweile unanfechtbaren - Bußgeld belegt.
Kundenstamm löschen?
Beitrag von Angela Wetzig
15.03.2016, 15:23 Uhr
Sehr geehrter Herr Keller,
vielen Dank für Ihren hilfreichen Beitrag. Bedeutet dies, dass beim Verkauf eines Online-Shops das zugehörige Backend um die komplette Bestellhistorie bereinigt werden muss, sofern E-Mail-Adressen und Telefonnummern nicht einzeln zu löschen sind? Ich hatte diesen Aspekt bisher nicht berücksichtigt, da ich angenommen habe, dass es für den Kunden keine Rolle spielt, wenn der Inhaber des Online-Shops wechselt. Nochmals besten Dank und viele Grüße.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben