Neues Textilkennzeichnungsgesetz – Was ändert sich?
Bringt ein Händler Textilien in den Verkehr, so muss er viele rechtliche Vorgaben zur Etikettierung und Kennzeichnung einhalten. Auf europarechtlicher Ebene gilt seit dem 07.11.2011 eine Verordnung zur Textilkennzeichnung (Verordnung (EU) Nr. 1007/2011), welche zur Kennzeichnung von Textilfasern genaue Vorgaben macht. Am 24. Februar 2016 ist nun auch das neue nationale Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) in Kraft getreten. Was sich durch das TextilKennzG für Händler ändert, erfahren Sie im Folgenden.
Fehler
Beitrag von rd
10.03.2016, 11:08 Uhr
Die 80%-Regel bezieht sich nicht zwangsläufig auf das Gewicht des Produkts. Bei Möbel oder Sonnenschirmen ist das relevante Gewicht das des Bezugs. Dies wurde auf folgender Seite auch deutlicher beschrieben: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/textilkennzeichnung.html?page=1#sect_1
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