Leserkommentar zum Artikel

Her mit den Streifen! Adidas geht gegen 2-Streifen-Marke vor

Adidas kann sich der Eintragung seitlicher Parallelstreifen auf Sportschuhen als Gemeinschaftsmarke widersetzen.Mit Urteil vom 21. Mai 20151 gab das Gericht der Klage von adidas statt. Das HABM habe zu Unrecht angenommen, dass zwischen den beiden Marken keine bildliche Ähnlichkeit bestehe. Wegen ihrer offensichtlich gemeinsamen Elemente (gleich breite, parallele Querstreifen im selben Abstand, die auf dem Schuh seitlich angebracht sind und mit der Grundfarbe des Schuhs kontrastieren) seien die beiden Marken hinsichtlich des von ihnen hervorgerufenen Gesamteindrucks bis zu einem gewissen Grad ähnlich

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Beitrag von D.D.
26.02.2016, 09:55 Uhr

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