Leserkommentar zum Artikel

Online-Streitschlichtung verwirrt Händler – FAQ mit allen Fragen und Antworten

Die Deadline 9. Januar 2016 wühlt derzeit unzählige Online-Händler auf. Viele Fragen sich, ob sie von der Online-Streitschlichtung und den damit einhergehenden neuen Informationspflichten betroffen sind und wenn ja, was sie bis zu diesem Datum konkret tun müssen. Unterschiedliche Informationen kursieren im Netz, manchmal werden dadurch eher neue Fragen aufgeworfen als alte Frage beantwortet. Zur allgemeinen Verwirrung trägt vor allem bei, dass zwei getrennte Gesetze – eine EU-Verordnung und ein deutsches Gesetz – bei der Diskussion in einen Topf geworfen werden. Besondere Irritationen hat zudem die Information hervorgerufen, Online-Händler müssten auf eine Website verlinken, die es gar nicht gäbe – stimmt tatsächlich nicht, die Website gibt es. Die IT-Recht Kanzlei hat nicht nur diese, sondern gleich eine ganze Reihe der zuletzt hierzu aufgekommenen Fragen gesammelt und beantwortet sie umfassend, verständlich und dennoch möglichst knapp in einer großen FAQ.

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Toll geschrieben!

Beitrag von Diana Sternberg
09.01.2016, 23:07 Uhr

Lieber Daniel Huber, toll geschrieben! Ich bedanke mich sehr für diese wirklich kompetente Information, in der  nichts offen bleibt.

Darf ich den Artikel in meinen Blogs verlinken?

Allerdings sollten Sie unbedingt einen Seitenscheitel tragen! (Siehe Profilbild) 

Sportliche Grüße Diana :-)

dianasternberg@aol.com

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Zahnloser Tiger von DA, 22.06.2017, 12:40 Uhr

    Wieder so ein zahnloser Tiger, ein Arbeitsplatzbeschaffungskonstrukt, sonst nichts. Bei ebay gibt es zig Händler die bis heute nicht darauf hinweisen und auch gar keine Schlichtung wollen/anbieten, sondern sich mit der Hilfe von ebay Kundengelder einstecken. Und da es sich um kleine Beträge... » Weiterlesen

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