Französisches Preisrecht: Händler wegen Nichtbeachtung französischer Vorschriften für Rabattaktionen mit Geldbuße von 13.000 Euro belangt
Ein Onlinehändler, der einen Onlineshop in französischer Sprache unterhält, wurde wegen Nichtbeachtung der französischen Vorschriften zu Rabattaktionen von der französischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde mit einer Geldbuße in Höhe von 13.000 Euro belangt. Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten jetzt eine Betreuung ihre französischen Onlineshops an, um sie in Frankreich gegen Abmahnungen oder Geldbußen der französischen Wettbewerbsbehörden zu schützen.
Französisches Preisrecht
Beitrag von Andreas
22.04.2015, 19:47 Uhr
Die Frage ist, ob es hier um Shops deutscher Händler mit der Domainendung .fr handelt, oder um deutsche Shops, die auch eine französische Sprachvariante zur Verfügung stellen. Das geht aus dem Bericht nicht eindeutig hervor.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Online-Angebote aus dem Ausland von Connis Haustiereck, 22.04.2015, 18:33 Uhr
Wie sieht es denn nun in Deutschland aus? Es gibt zahlreiche eBay-Anbieter, die sich überhaupt nicht an die hier geltenden gesetzlichen Regeln halten. Können sie auch belangt werden, z.B. gewerbliche Anbieter mit Sitz in Österreich ohne jegliche AGB / WRB ................??
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