Auf dem PUMA gekommen: BGH zur Löschung einer Parodiemarke
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber einer bekannten Marke die Löschung einer Marke verlangen kann, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt.
Wie schaut es mit der Abgrenzung zur ''Storch Heinar''-Rsp aus?
Beitrag von Kollege
14.04.2015, 11:33 Uhr
2010 hatte das LG Nuernberg ja eine aehnliche Situation mit ausdruecklichem Hinweis auf Kunst- und Meinungsfreiheit zu entscheiden gehabt und ''Storch Heinar'' als nicht verletzend gegenueber der die gleichen W&DL schuetzenden Marke "Storch Heinar" beurteilt.
Meint Ihr nicht auch, dass die Nuernberger Entscheidung vom BGH aehnlich der ''Pudel''-Rsp aufgehoben worden waere, ohne Ruecksicht auf Kunst- und Meinungsfreiheit?
Just my 2'ct
K.
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