EU-Recht: Registrierungspflicht und Meldepflicht von Lebensmittelhändlern
Lebensmittelhändler haben sich gemäß EU-Verordnung Nr- 852/2004 behördlich registrieren zu lassen und wesentliche betriebliche Änderungen der jeweils zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Registrierungs- und Meldepflicht betrifft auch Online-Händler, die Lebensmittel ausschließlich über das Internet vertreiben. Bei bereits erfolgter Gewerbemeldung entfällt jedoch die Pflicht, sich gesondert registrieren zu lassen. Lesen Sie zum Thema die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.
Maklertätigkeit - Gewerbeschein ändern oder besser Registrierung
Beitrag von Jasmin Becker
28.11.2014, 15:37 Uhr
Sehr geehrter Herr Keller,
vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel.
Wir sind als Großhändler in der Gesundheitsbranche (B2B) tätig und möchten nun gerne als Lebensmittelmakler tätig werden. Es stells sich uns die Frage, ob es sinnvoller wäre, den Gewerbeschein um die Tätigkeit Lebensmittelmakler (online) zu ergänzen oder eine Registrierung als Lebensmittelunternehmen durchzuführen.
Haben Sie damit Erfahrung? Welche Konsequenzen ergeben sich denn aus der Gewerbescheinänderung bzw. aus der Registrierung?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Jasmin Becker
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