Leserkommentar zum Artikel

Preisbindung bei Tabakwaren: Rigide dass es raucht…

Ähnlich wie Bücher unterliegen auch Tabakwaren einer Preisbindung: Bei der Abgabe an den Endverbraucher darf nur der vom Hersteller festgelegte Verkaufspreis berechnet werden. Die Berechnung höherer Preise, aber auch die Gewährung von Preisnachlässen ist ebenso verboten wie Umgehungsversuche in Form von Beigaben oder Rabattsystemen. Ausnahmen gibt es hierbei nur wenige. Eine Übersicht.

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Sowas!

Beitrag von Fabian
10.11.2014, 12:14 Uhr

Sehr geehrter Herr Poerz,

ich muss gestehen, ich finde es eine Frechheit, auf welche Art und Weise Sie versuchen Ihre Mitbewerber zu denunzieren, sowas sollte eigentlich damit bestraft werden, dass Niemand in Ihrem Onlineshop auch nur einen Cent lässt. Mit freundlichen Grüßen Fabian

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Frau von Diana lawrenz, 22.10.2023, 12:56 Uhr

    Ich habe wollte gestern in einem Kiosk Blättchen kaufen . Er wollte 1.50 Euro dafür haben . Ich fragte ihn ob er sich vertan hat, da er sich nicht auskennt. Er holte dann seinen Chef . Er sagte dann beiläufig zu ihm das er sie mir für 80 Cent verkaufen solle. Ich dachte immer es gäbe eine... » Weiterlesen

  • Shisha-Tabak von Martin Fischer, 05.05.2019, 12:05 Uhr

    Interessant ist das für Shisha-Kneipen, denn die dürften ja dann keine Shishas mit Tabak drin verkaufen. Ist denn das Tabakgesetz so viel anders als das Alkoholgesetz? Alkohol darf man ja "angebrochen" verkaufen.

  • Tabak bei Ebay durch Gebot teurer? von Denny, 18.01.2018, 20:06 Uhr

    Ich wollte mich erkundigen, wie es bei Tabakauktionen auf Ebay aussieht? Sind die Verkäufer ebenfalls an den Festpreis gebunden, selbst wenn das Angebot auf Auktion angeboten wurde? Und wie sieht es aus, wenn das Siegel des Tabaks bereits gebrochen ist. MfG

  • Verkäufer von Bruno Blankenberg, 08.03.2017, 10:10 Uhr

    Nach dem 20. Mai darf ich keine Zigaretten ohne Schock Inder mehr verkaufen.Manche Sorten bekomme ich bis dahin nicht verkauft. Der Großhändler will sie auch nicht umtauschen. Ist es keine Notwehr einige billiger zu verkaufen?

  • Versicherungsschaden von S.A., 25.01.2017, 22:05 Uhr

    Guten Tag, Ich habe aus einen Versicherungsschaden Zigaretten günstiger gekauft. Kann ich den Preisvorteil an den Endkunden weitergeben? Z.B. durch kostenlosen Versand?

  • Verstoß gegen § 26 Abs. 1 TabStG ? von Heiko P., 04.01.2013, 11:52 Uhr

    http://rauchr.de/credits - Credits mindern hier den Mindestverkaufspreis? http://www.facebook.com/rauchr/app_14167664298?ref=ts - 5% Gutschein auf den Einkauf? https://www.cigarworld.de/kwk/index.php?PHPSESSID=c5cui9sv9tm3rtnl6drvrc5kk1 - Gutschein zur Anwendung auf Tabakprodukte? Oder gibt es da... » Weiterlesen

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