Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 5: Information zum Liefertermin wird zur Pflichtinformation
Im 5. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Verpflichtung, den Verbraucher über Liefertermin bei Warenbestellungen zu informieren. Bislang wird die Informationspflicht hinsichtlich der Lieferzeit aus der Verpflichtung des Unternehmers nach Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB, Informationen über „die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung“ zur Verfügung zu stellen, abgeleitet.
ALLES SEHR SCHWAMMIG
Beitrag von hmpf
11.06.2014, 16:37 Uhr
>>>Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut.<<<
1. ich kaufe mir Ware im Wert von 1000 € und erteile meinem Kreditinstitut einen Überweisungsauftrag in Höhe von 1 EURO -> Frist beginnt zu laufen. Unternehmer ist schnell in Verzug....
2. ich überweise den Betrag einfach in YEN dann sind 1000 YEN ja nur ca. 7 EURO -> Frist beginnt zu laufen. Unternehmer ist auch schnell in Verzug....
3. ich habe 300 EURO auf Konto und gebe meinem Kreditinstitut per beleghafter Überweisung den Auftrag 1000 EURO zu überweisen. Die Bank wird das nicht buchen wenn ich keinen DISPO habe, egal ich habs ja beauftragt -> Frist beginnt zu laufen. Unternehmer ist schnell in Verzug....
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Lieferzeiten-Angabe oft schwierig von Nicole Persuhn, 21.12.2011, 16:15 Uhr
Hallo, ich verstehe auf jeden Fall, dass die Lieferzeiten so genau wie möglich angegeben werden sollen - aber in meinem Bereich gestaltet sich das teilw. sehr schwierig. Ich ordere viele Artikel (Spezialartikel für einen eingeschränkten Kundenkreis - Produkte wie Einsatzkleidung für Hilfskräfte... » Weiterlesen
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