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Leserkommentar zum Artikel

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 5: Information zum Liefertermin wird zur Pflichtinformation

Im 5. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Verpflichtung, den Verbraucher über Liefertermin bei Warenbestellungen zu informieren. Bislang wird die Informationspflicht hinsichtlich der Lieferzeit aus der Verpflichtung des Unternehmers nach Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB, Informationen über „die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung“ zur Verfügung zu stellen, abgeleitet.

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Lieferzeiten-Angabe oft schwierig

Beitrag von Nicole Persuhn
21.12.2011, 16:15 Uhr

Hallo, ich verstehe auf jeden Fall, dass die Lieferzeiten so genau wie möglich angegeben werden sollen - aber in meinem Bereich gestaltet sich das teilw. sehr schwierig. Ich ordere viele Artikel (Spezialartikel für einen eingeschränkten Kundenkreis - Produkte wie Einsatzkleidung für Hilfskräfte von Feuerwehr...) auftragsbezogen. Was gestern noch lieferbar war - braucht plötzlich 8 Wochen - da der Großhändler es erst neu herstellen muss. (Oftmals bekomme ich gar keine Info und nach Bauchgefühl fragt man mal nach 1 Woche wo der Artikel bleibt...) Das der Artikel nicht lieferbar ist - weiß ich aber nicht zum Zeitpunkt der Bestellung... Gerne würde ich dem Kunden ja mitteilen, dass er erst Anfragen soll - aber auch das birgt ja wieder Gefahr einer Abmahnung. Ich bin da ratlos wie ich es dem Gesetzgeber recht machen kann und eine Lieferzeit womöglich noch taggenau angeben soll - wenn die Ware durch meinen Lieferanten versendet wird bzw. zum Kaufzeitpunkt plötzlich nicht mehr beim Lieferanten auf Lager ist. Ich denke diese Form des Handelns mit "nicht eigenem Lager" ist heute nichts ungewöhnliches mehr. Ich teile aber sofern es mir bekannt wird natürlich gleich dem Kunden per Mail mit wenn es länger dauert..... alles sehr schwierig.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • ALLES SEHR SCHWAMMIG von hmpf, 11.06.2014, 16:37 Uhr

    >>>Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut.<<< 1. ich kaufe mir Ware im Wert von 1000 € und erteile meinem Kreditinstitut einen Überweisungsauftrag in Höhe von 1 EURO -> Frist beginnt zu laufen.... » Weiterlesen

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