Der “bekömmliche” Wein
Die Bezeichnung eines Weins als „bekömmlich“ in Verbindung mit dem Hinweis auf eine milde („sanfte“) Säure ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 mit der Folge, dass sie bei der Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung des Getränks nicht verwendet werden darf (Art. 4 Abs. 3 Health-Claims-VO). Damit zieht das Bundesverwaltungsgericht die Konsequenzen aus einer in diesem Verfahren ergangenen Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Mal anders betrachtet
Beitrag von Frank
13.03.2014, 10:14 Uhr
Wenn wir uns das Thema mal aus einer anderen Sicht betrachten, dürfte eigentlich gar keine Produktbeschreibung außer der Inhaltsstoffe mehr auf Verpackungen stehen, die irgend etwas aussagt. Warum? Ganze einfach, jeder Mensch, jedes Tier reagiert und verarbeitet bei der Verdauung von "Lebensmitteln" anders. Der Durchschnittsmensch ist einen Schweinebraten und alles passt, der Nachbar nimmt bei der gleichen Menge zu und der dritte im Bunde verdaut und "verbrennt" den Schweinebraten als hätte er gerade nur die Beilage vertilgt.
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