LG Bochum: Große Abmahngefahr auf Amazon! Lieferfristangaben von mehr als 3 Wochen sind wettbewerbswidrig
Das LG Bochum hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 03.07.2013, Az.: I-13 O 55/13) entschieden, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstelle, wenn für alltägliche Gegenstände im E-Commerce Lieferfristen von mehr als 3 Wochen vorbehalten werden. Dieses Urteil führt zu erheblichen Problemen in der Rechtspraxis, insbesondere auf der Plattform Amazon ist die Lieferzeitangabe „Gewöhnlich versandfertig in 3 bis 5 Wochen“ als optionaler Standardtext in einer Vielzahl von Angeboten enthalten. Die betroffenen Online-Händler laufen nunmehr Gefahr wegen dieser Angabe kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum.
mal wieder ein Zeugnis der Realitätsferne von Richtern
Beitrag von Jörg Kemppainen
01.08.2013, 10:27 Uhr
Das hier gefällte Urteil zeugt zum wiederholten Male davon, dass einige Richter einfach nicht mehr in der Lage sind, außerhalb ihrer Paragraphen-Welt zu denken und zu handeln und darüber hinaus sich noch nicht einmal an ihre eigene Rechtsaufffassung von gestern erinnern. Dass die Herren Richter außerdem nicht unterscheiden (können) zwischen "versandfertig" und "Lieferzeit", ist darüber hinaus ausgesprochen peinlich. Die schon von Herr RA Müller angeführte Kritik unterstütze ich demzufolge voll und ganz. Wie kann es sein, dass sich ein Gericht selbst widerspricht? Wie kann es sein, dass ein Gericht einen Kunden im Versandhandel jegliche Intelligenz abspricht, indem es sich erwählt fühlt, für ihn zu entscheiden, welche Versandzeit er für einen Artikel in Kauf nimmt?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
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Ing. von Boris, 15.12.2020, 17:29 Uhr
Gegen AMAZON Wettbewersverzehr hat es nichts gebracht, denn Amazon schreibt weiterhin bei machen Artikel "Gewöhnlich versandfertig in 1 bis 3 Monaten." Siehe dazu ASIN B00BHBXY0E (am 15.12.2020). Die muss man bestrafen bis sie nicht ganz schwarz werden.
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So und nun? von Anja Bachmann, 05.08.2013, 10:56 Uhr
Was soll ich jetzt schreiben? soll ich meinen Lagerbestand um 80 % reduzieren, weil die Kinderwagen Hersteller so lange brauchen???????? Oder soll ich das Gewerbe gleich abmelden?????????
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Lieferfristen von mehr als 3 Wochen von Oliver Klein, 01.08.2013, 09:24 Uhr
Da wird so viel Theater um Formulierungen innerhalb von Widerrufsbelehrungen und AGB's gemacht die kein Kunde liest und ausgerechnet an der Stelle, wo man als Käufer wirklich erstmal schauen muss, wann denn die Ware nun wahrscheinlich kommt, steht dann sowas. Von daher fände ich die Entscheidung... » Weiterlesen
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