eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?
eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?
Ebay und Bewertungen - Ein Fass ohne Boden
Beitrag von Rene Koch
16.10.2012, 18:28 Uhr
Nun, ich muss einfach mal aus dem Nähkästchen plaudern. Seit nunmehr über 2 Jahren bin ich in Ebay als gewerblicher Verkäufer aktiv und habe schon wirklich verdammt vile Fälle erlebt in denen eine Bewertung ungerechtfertigt war, in dem Sie dazu benützt wurde Leute schlecht zu machen oder einfach eine Art "Retourkutsche" zu benutzen wegen mangelnder Kulanz aus Seite des Verkäufers.
Diese Option ist ein guter Weg von Ebay - aber nichts weiter als ein Tropfen auf den heißen Stein. Es wird sich genau so viel ändern: nichts. Ebay hat vorher keine Bewertungen gelöscht und wird dies auch jetzt nicht tun - Option zum Anklicken hin oder her!
Ich nenne nur mal einen aktuellen Fall. Ein Kunde kauft bei uns ein Mobiltelefon und widerruft am 14. Tag innerhalb der Frist. Als dieses zurück kommt, erschrecken unsere Mitarbeiter doch sehr arg: Es hat mehr als 20 kratzer auf der Rückseite, sieht mehrere Monate gebraucht aus, ist stark verdreckt, es fehlen die Erstfolien, es fehlt das USB Kabel was mitgeliefert wurde etc. pp. Wir melden dies natürlich dem Kunden, welcher sich nach einigen Erklärungen unsererseits auch auf eine Preisminderung von angemessenen 12% einlässt (Anmerkung: Verkaufen mussten wir das Gerät nun als "gebraucht" für 20% unter dem eigentlichen preis!). Folge drauf bekommen wir eine Negative, mit dem Text: "WILL 80€ FÜR RÜCKSENDUNG FÜR ANGEBLICHE KRATZER - NIE WIEDER". Dies hat natürlich eine vollkomen andere Aussagekraft als der Wahrheitsgehalt. Wir als Firma haben uns entsprechend dem BGB vollkommen korrekt verhalten, der Kunde nicht. Ihn interessierte das wenig, weder auf eine normale Bitte hin, noch auf weitere Denkanstöße wollte er nicht reagieren. Erst mit dem Angebot die 12% dann zu zahlen, hat er eingelenkt und einen Tag später die Bewertung geändert. Hier liegt unter der Hand natürlich vor das wir einfach und simpel Recht nach BGB haben - und der Kunde "dankt" es uns mit eben dieser Retourkutsche und wir stehen dumm da.
Grade solche Fälle wird Ebay niemals in den Griff bekomen, solange eine Gleiche Bewertung für den Kunden (Negativ) nicht eingeführt wird. nur so hätten wir den Text erwidern können: "Kunde sendet neues Gerät mit massiven Kratzern und ohne Zubehör zurück" und es hätte sich wahrscheinlich in Wohlgefallen aufgelöst seine gegen unsere bewertung zu löschen. So aber hat der Kunde den Längeren hebel und wird Ihn auf bewertungsplattformen immer behalten.
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