Leserkommentar zum Artikel

Arzneimittelwerbung: Gesetzliche Lockerungen durch HWG-Novelle

Das Heilmittelwerbegesetz (kurz: HWG) war bislang ein harter Gegner für die Arzneimittelwerbung. Nicht nur kreative Ideen wurden von Gesetzes wegen unterdrückt, sondern auch sachliche Informationen über Arzneimittel waren kaum erlaubt. Dies ändert sich nun mit der anstehenden HWG-Novelle. Wie schon seit vielen Jahren im Lauterkeitsrecht ziehen nun auch im Heilmittelwerberecht deutlich liberalere Vorstellungen ein. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, was in der Arzneimittelwerbung schon bald erlaubt sein wird.

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egal

Beitrag von Egal
05.10.2012, 16:11 Uhr

Der folgende Satz ist doppelt:

Im Heilmittelwerbegesetz werden insbesondere zur Anpassung an die deutsche und europäische

Rechtsprechung sowie an die europäische Richtlinie 2001/83/EG Änderungen vorgenommen, die eine Liberalisierung des Heilmittelwerberechts zur Folge haben. Zukünftig wird deutlich mehr und andere Werbung für Heilmittel (insbesondere Arzneimittel) erlaubt sein.

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