Leserkommentar zum Artikel

Dominante Rechtslage: Kein Widerrufsrecht für sexuelle Dienstleistungen

Wer sexuelle Dienstleistungen bucht, kann anschließend kein Widerrufsrecht für sich gelten machen. Diese Erfahrung machte ein Kollege aus Frankfurt, der online eine Nacht mit zwei Dominas ersteigerte, es sich dann aber anders überlegte und den Widerruf erklärte. Zu Unrecht, wie das Stuttgarter Amtsgericht entschied (vgl. AG Stuttgart, Urt. v. 07.03.2012, Az. 50 C 6193/11).

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Schlimm

Beitrag von Unkommentiert
23.08.2012, 20:57 Uhr

Unseriös, unsachlich, einfach nur unlustig!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Nicht Muttis Klügster von Dian Mendez, 06.07.2012, 20:17 Uhr

    Also abgesehen von der an Lächerlichkeit grenzenden Kleingeistigkeit ob des Streitwertes von 15 €, war wohl der Kollege aus Frankfurt offensichtlich in ein paar Vorlesungen damals nicht da, sonst hätte er ja wohl die Bereichsausnahmen des 312 gekannt und allen die (Un-) Annehmlichkeiten erspart,... » Weiterlesen

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