Leserkommentar zum Artikel
Es sind doch nur Worte – der EuG zur Verwechslungsgefahr von Wort-/Bildmarken bei identischem Wortbestandteil
Das EuG bestätigt in seinem Urteil vom 19.01.2012 (Az. T-103/11), dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine neu eingetragene Marke mit einer älteren Marke identisch ist, im Rahmen des Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 strenge Maßstäbe anzulegen sind. Zwischen zwei gleichlautenden Marken besteht daher keine Identität, wenn diese sich durch abweichende Schriftarten und Bildelemente in stilistischer und grafischer Hinsicht unterscheiden.
Es sind doch nur Worte?
Beitrag von Leser
23.08.2012, 13:10 Uhr
Wie würde wohl Apple - die angeblich wertvollste Marke der Welt - auf eine Firma namens Äppel reagieren?
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