Leserkommentar zum Artikel

Es sind doch nur Worte – der EuG zur Verwechslungsgefahr von Wort-/Bildmarken bei identischem Wortbestandteil

Das EuG bestätigt in seinem Urteil vom 19.01.2012 (Az. T-103/11), dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine neu eingetragene Marke mit einer älteren Marke identisch ist, im Rahmen des Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 strenge Maßstäbe anzulegen sind. Zwischen zwei gleichlautenden Marken besteht daher keine Identität, wenn diese sich durch abweichende Schriftarten und Bildelemente in stilistischer und grafischer Hinsicht unterscheiden.

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Es sind doch nur Worte?

Beitrag von Leser
23.08.2012, 13:10 Uhr

Wie würde wohl Apple - die angeblich wertvollste Marke der Welt - auf eine Firma namens Äppel reagieren?

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